Eingeladen als Zeuge muss ich hin?
Hallo erstmal habe heute eine einladung als zeuge erhalten wegen einer sache vor einem jahr.Es ging darum, das jemand mir was verkauft hatte und ich damit zu polizei ging weil der Karton leer war bzw befüllt mit katalog und zeitung.Der verkäufer hatte mir gesagt über email natürlich das er die grafikkarte geschickt hat und das ich lüge.Nach etwa 6 monaten kam von dem verkäufer eine mail wo drinn stand wieso ich ihn angezeigt habe, da ich mein geld über paypal erhalten habe und er hat auch selber zugegeben das er die karte nicht schicken konnte weil es kaputt war.Also gibt er in sein mail selber zu.
Das problem ist ich habe jetzt heute 04.09 eine einladung zum 11.09 bekommen und die entfernung ist 350km .Ich wohne in berlin und das amstgericht ist in auerbach .Ich habe seit 2 jahren rückenprobleme und bin auch seit dem krankgeschrieben also kann unmöglich so weit fahren da ich starke schmerzen kriege .Reicht es wenn ich von meinen Orthopädischen Artzt so ein schreiben ausstellen lasse und mit den mails(ausgedruckt) hinschicke.
2 Antworten
Ja, du musst zu einer (Ein-) Ladung erscheinen. Aber ich würde dort anrufen, denn die Vernehmung kann man auch dort machen, wo du dich aufhältst. Dazu musst du keine 350 km anreisen. Das wäre nicht zumutbar.
Die Vernehmung wird dann wohnortnah durchgeführt.
Ruf doch einfach mal dort an. Manchmal kann man seine Aussage auch in einer Dienststelle in der Nähe machen. Ausserdem ist die Sache für Dich doch abgeschlossen, also kannst auch gleich fragen wie Du evtl. einfach die Anzeige zurückziehen kannst. Die müssen das nicht verfolgen, ist ein Antragsdelikt wie es klingt.
Ja, den Strafantrag meinte ich auch wenn der nötig war und daher soll er nachfragen ob er jetzt der StA was schicken muss oder es reicht dies formlos der Polizei gegenüber zu erklären...
und noch was wenn ich jetzt diesen antragsdelikt zurücknehme kann der andere nicht dagegen reagieren und sagen "ich habe recht denn er hat aufgegeben oder so und irgendwie wieder das geld erlangen "
was passiert wenn ich es zurückziehe ?
Falls möglich und gewollt wird die StA das besondere öffentliche Interesse bejahen. Dann feht das Verfahren einfach weiter. Falls nicht endet das Verfahren, wobei du in die Kosten verurteilt wirst.
Hilft dir beides nicht weiter ;-)
Das öffentliche Interesse hilft nur bei relativen Antragsdelikten. Handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt, gibt es kein öffentliches Interesse. Bei Rücknahme des Strafantrags entsteht ein Verfahrenshindernis, und der StA muss einstellen, ob er will oder nicht.
habe irgendwie nichts verstanden :) naja ich rufe da morgen an und sage das ich zu 100pro nicht kommen kann, da kann der staat mich zu nichts zwingen wenn ich aus gesundheitlichen gründen nicht weit fahren kann. Die können meine aussage ruhig hier igrnedwo bei mir nehmen aber wegen so ein scheis fahre ich keine 350km wo die sache für mich eh keine bedeutung mehr hat. Es ist mir doch egal ob der angeklagte strafe kriegt oder nciht ich war halt gezwungen ihn anzuzeigen weil paypal mich darauf gefordert hat sonst hätte ich mein geld nciht bekommen.
da kann der staat mich zu nichts zwingen wenn ich aus gesundheitlichen gründen nicht weit fahren kann.
Falls du einen Arzt findest, der die genau dies bestätigt, kannst du zuhause bleiben. Falls nicht kann der Staat sich sehr wohl zwingen. Ob das Verfahren für dich noch relevant ist, ist total egal. Für die StA und den den Richter ist es relevant. Eine Wahl, ob du erscheinst oder nicht, hast du nicht.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden dir die Kosten deiner Säumnis, regelmäßig ein Ordnungsgeld und manchmal (bei besonders störrischen Zeugen oder solchen, die ihr Fernbleiben vorher groß im Internet ankündigen) auch Ordnungshaft verhängt. 2 Wochen hinter schwedischen Gardinen helfen vielen Zeugen zur Erkenntnis, dass man selbst am kürzeren Hebel sitzt :-D
Naja dann bin ich beruhigt denn ich habe einen artzt der das bestätigen wird.Bin auch schon seit 2 jahren begutachtet und krankgeschrieben wegen mein rücken .Es ist ja nciht gelogen ich kann wirklich nicht so lange fahren das weis mein artzt auch ich habe nachinein schmerzen wenn ich das mitmache.Ich lasse ihn dann halt sowas schreiben.Aber naja ich rufe da am besten morgen an und dann gucken wir mal.
Ja für mich ist die sache eh vorbei weil ich mein geld erhalten habe.Daswegen möchte ich überhaupt garnicht hin und kann auch nicht und heute kann ich da garnicht anrufen
Dann ruf morgen an. Aber melden musst Dich schon. Zieh die Anzeige zurück, frage wie das geht und erkläre auch Deinen Gesundheitszustand.
Das braucht er nicht nachzufragen. Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen. Man kann nur einen gestellten Strafantrag zurücknehmen.
Bei Antragsdelikten gibt es das relative und das absolute. Googel mal danach, dann brauchst du keine falschen Tipps zu geben.