Einfache Definition für "Persönlichkeitswahlrecht" im Kaiserreich?

3 Antworten

Das bedeutet das noch keine Parteien gab die gewählt wurden,sondern in jedem Wahlkreis ein Kandidat unter denen die sich zu Wahl gestellt haben. Dies durfte jeder unbescholtene Staatsbürger
sein.
Hier mal ein Textauszug:

Die Reichstagswahl war eine reine Persönlichkeitswahl nach den Grundsätzen der absoluten Mehrheitswahl in den Wahlkreisen. In den Wahlkreisen war jeweils ein Bewerber gewählt, der im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen musste. Falls dies nicht gelang, fand in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang statt. Der Kreis der Wahlberechtigten war im zweiten Wahlgang mit dem des ersten Wahlgangs identisch. Jeder Wähler hatte eine Stimme, die er in einem Wahllokal persönlich abgab („Urnenwahl“).
Falls Interesse, hier die ganze Seite der ich dies entnommen habe.

http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/themen/Das%20Rheinland%20im%2020.%20Jahrhundert/Seiten/Reichstagswahlen1871bis1918.aspx

Zu den Wahlen an sich: https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_im_Norddeutschen_Bund_und_im_Deutschen_Kaiserreich

Der Ausdruck "Persönlichkeitswahl" ist eher als wertend zu verstehen. Gemeint ist, dass in Listenwahlsystemen angeblich nur Parteien bzw. Parteileute gewählt werden, während im Einerwahlkreis die Kandidaten "Persönlichkeiten" seien, die durch ihr Ansehen und ihre Leistung überzeugten. Das darf man aber anzweifeln. Parteien gibt es übrigens seit den 1860er-Jahren in Deutschland.

Mit "Persönlichkeitswahlrecht" kann nur gemeint sein, dass bekannte und herausragende Persönlichkeiten gewählt wurden. Sie bedurften weder der Vorarbeit eines Parteiapparates, noch waren sie als wirtschaftlich unabhängige Menschen an einer Entlohnung für ihre politische Tätigkeit primär interessiert.