Einen Account billiger weitergeben (sky)?

2 Antworten

Ob es strafbar ist, ist schwer zu sagen. Es gibt Urteile da wurde das öffentliche Teilen von derzeitigen Abos unter Strafe gestellt, aber das würde m.E. nach hier nicht zutreffen.

Jedoch ist es möglich, dass Du eine Vertragsstrafe zahlen musst. In den AGBs steht Folgendes:

2.1.5.1 Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder einen Teil des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugänglichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z.B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst.

Hallo

Strafbar nicht. Es ist gegen die AGB von Sky, sie könnten den Zugang sperren. Sie merken das aber nicht...