Eine Klasse wiederholen - Kann die Schulleitung uns zwingen?
Kann die Schulleitung mein Kind zwingen, die 2. Klasse zu wiederholen, wenn es schon die Dritte seit 3 Monaten besucht?
Nach der 2. Klasse hatte mein Kind nur 2 und 3 im Zeugnis + eine 1. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten - 2 und 3. Es gab einige Vorfälle wegen eines schlechten Benehmens (auch Zufall, aber nach dem schlechten Ruf erhielt ungerechten Schulverweis für einen Tag), was nicht immer fair beurteilt wurde, teilweise mit anderem Kind verwechselt, das einen ähnlichen Namen hat, und dafür auch bestraft. Unser Kind hat keine einzige 4 oder 5 im Zeugnis nach der 2. Klasse. Das Kind hat Konzentrationsschwierigkeiten (hoert einfach nicht zu) und versteht manchmal Deutsch nicht (besonders Religion). Lernt mithilfe der Eltern viel zu Hause und schreibt die Arbeiten ziemlich gut. Im Unterricht wenig aktiv, da auch schüchtern.
Einmal war unsere Lehrerin krank. Die Schulleitung hat die Stunde als Ersatz unterrichtet. Unser Kind kennt sie nur von der "bösen" Seite (als es Probleme gab, hat er viel mit ihm geschimpft). Im Unterricht hat unser Kind nicht mitgemacht, sass nur abwesend da. Jetzt will sie ihn zurück in die 2. Klasse versetzen. Nur anhang von dieser 1 Stunde (Vllt einer Doppelstunde). Darf man es, wenn im Zeugnis nur 1, 2, 3 stehen?
Unser Kind schafft den Stoff von der 3. Klasse (Mathe, Deutsch-Grammatik und Rechtschreibung, Sachkunde) in den Hauptfächern ganz gut im Moment. Schwerere Texte versteht er oft nicht, aber wir arbeiten daran und es gibt einen Extra-Unterricht in Deutsch (NICHT in der Schule) mit Schwerpunkt Wortschatzerweiterung.
Wir wollen auf KEINEN FALL die 2. Klasse wiederholen. Es wird ihm da sehr langweilig sein und wird keinen Sinn machen. Nur unser Rektor ist nicht genügend und teils falsch informiert über die Stärken und Schwächen unseres Kindes (will dabei nichts von den Eltern erfahren, zieht nur eigene Schlussfolgerungen) und lässt uns nicht in Ruhe damit. Gerade jetzt, wo wir einen großen Vortschritt merken (macht die Hausaufgaben selbst, viel schneller, bessere Handschrift, mehr Interesse am Stoff).
Was können wir machen? Hat jemand mit sowas Erfahrung gehabt?
2 Antworten
Also es gibt auf dem Zeugnis einen Versetzungsvermerk. Das ist ein Verwaltungsakt und daran ist nichts rückwirkend zu rütteln. Und schon gar nicht innerhalb eines Schulhalbjahres.
Schildere doch bitte mal, wie das jetzt genau war, denn das verstehe ich nicht. Hat die Schulleitung mit Euch als Eltern gesprochen und gesagt, dass Euer Sohn in die 2. Klasse soll. Oder woher kommt diese Annahme?
Hi und danke für deine Antwort! Unsere Schulleitung sagte das unserer Lehrerin nach der Vertretung - und die Lehrerin uns. Die Lehrerin befürchtet dieses Versetzen selbst. Vielleicht ist sie nicht so gut informiert (genau wie wir), wie das Versetzen auf die niedriegere Stufe erfolgen könnte. Aber stimmt, du hast Recht! Wenn im Zeugnis das Vermerk ist (Versetzt) und alles unterschrieben ist, dann wiederspricht die Leitung sich selbst. Danke nochmals!
Nut Info: die Leitung ist sehr alt und im Gespräch unlogisch und sogar beleidigend. Selbst ihre Kolleginnen finden, dass er nicht mehr in der Lage ist, die Schule richtig zu leiten. Aber man kann damit leider nichts machen.
Kann ich mir kaum vorstellen!
Ich kenne mich mit Grundschulen nicht so aus, aber versetzt ist versetzt! Vor allem wenn es daran keinen Zweifel gab und es auch in der 3. von den Noten her keine Gründe dafür gibt!
Ich würde auf jeden Fall noch mal ein Gespräch mit der Klassenleitung abwarten, ggf. die letzte(?) KL aus der 2. hinzuziehen!
Theoretisch müsste man dagegen auch vorgehen können, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das nötig wird! Auch ist eine NichtVersetzung, oder gar Rückstufung keine legales Mittel, um jemanden zu bestrafen, sondern sollte das Ergebnis seiner Lernleistung sein!
Klar, wer dauernd Mist macht, oder nyx sagt, lernt auch weniger! Aber nur weil sie das in einer Doppelstunde, bei einem 'fremden Lehrer' so gemacht hat, kann man deshalb keine Wertung über das ganze Schuljahr machen!