Eine Frage?

1 Antwort

Hallo Sukaina97,

wenn du für das erste Ausbildungsjahr bereits BAföG erhalten hast, genügt es i.d.R. für das zweite Ausbildungsjahr das „Formblatt W - Folgeantrag” einzureichen, wenn sich an dem Einkommen/ Vermögen deiner Eltern bzw. von dir nichts verändert hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung