Einbürgern als Student?
Ich kam im Sommer 2017 aus einem Entwicklungsland nach Deutschland. Zuerst absolvierte ich einen Sprachkurs, schloss innerhalb von 8 Monaten das Niveau C1 ab, und begann irgendwann im Jahr 2018 mit meinem Studienkolleg (Fachabitur) in Bayern. Seit 2020 studiere ich Elektrotechnik in Berlin und werde voraussichtlich Ende 2024 damit fertig sein. Mittlerweile bin ich seit 7 Jahren hier und frage mich, ob ich mich einbürgern lassen darf. Derzeit besitze ich einen Aufenthaltstitel für Studierende. Nun bin ich 25 Jahre alt und fühle mich gut integriert, oft finde ich meinen Weg, und die Sprache beherrsche ich gut (ich spreche deutlich besser, als ich schreibe) und so weiter. Mir ist bewusst, dass die Wartezeit für eine Einbürgerung bis zu zwei Jahre betragen kann. Meine Frage ist, ob es möglich ist, dass ich jetzt schon einen Antrag stellen kann. Ich habe gehört, dass es viele Ausnahmen für den Pass gibt. Muss ich auch zwei Jahre Steuern zahlen, nachdem ich mein Studium abgeschlossen habe? Muss ich erst eine Niederlassungserlaubnis haben? Ich bin kein Asyl Bewerber, also ein normaler Ausländische Student. Hat einer Erfahrung damit?
Ich bedanke mich für eure Zeit.
2 Antworten
Also Deutsch ist eine schwere Sprache und ich ziehe meinen Hut vor dir, wie schnell du die so astrein gelernt hast, mit all der schwierigen Grammatik darin.
Nun ist es so, ich kann dir keine wirkliche Auskunft zu deiner Frage geben, da ich Schweizerin bin. Und von daher einfach unser Einbürgerungsverfahren in etwa kenne.
Da musst du eine von unseren 4 Landessprachen können und dann quasi eine Geschichtsprüfung, Geographieprüfung ablegen und natürlich über das politische Konstrukt bescheid wissen. Und natürlich hier schon länger wohnen, arbeiten, keine Strafeinträge haben.
Und eben, noch mehr wissen über unser Land, als wir selbst...ziemlich daneben, wenn du mich fragst.
Aber erkundige dich doch mal einfach und da kriegst du eine sehr genaue Antwort, beim Gemeindeamt...halt so wie man dies früher tat
Denn nur da bekommst du seriöse Auskunft und auch die Unterlagen dazu.
Viel Glück.
Du solltest bei der zustândigen Behörde klären ob du die Voraussetzungen erfüllst um überhaupt den Antrag zu stellen. Wenn du den Antrag gestellst hast ist es eine Ermessensentscheidung ob man dich einbürgert.