Ein Buch Zwei verlage?

6 Antworten

Natürlich kann man das. Nur nicht zur selben Zeit.

Aber es gibt auch da Ausnahmen. In deinem Vertrag steht, welche Rechte du für welche Zeit an den Verlag abgetreten hast. Wenn er z.B. nicht die E-Book-Rechte umfasst, kannst du das E-Book natürlich einem anderen Verlag anbieten. Ob das in deinem Papierbuchverlag so gern gesehen wird, ist eine andere Frage.

Völlig normal ist es aber, wenn Titel, die zuerst bei Verlag XY liefen, später bei Verlag YZ erscheinen.

Die Rechte zur Veröffentlichung liegen zunächst bei einem Verlag. Dieser Verlag kann dann anderen Verlagen die Veröffentlichung erlauben (Lizenzausgabe). Das ist z.B. auch bei den meisten Büchern von Weltbild und Der Club der Fall.

Das kommt darauf an was in deinem Vertrag/Abkommen/wie auch immer mit deinem ersten Verlag steht. Es gibt durchaus Bücher die doppelt veröffentlicht werden.

Allerdings musst du eben gucken, was dein erster Verlag dazu sagt.

LG

Kann ich ein Auto, das ich gerade verkauft habe, noch ein zweites Mal verkaufen?

Nein, natürlich nicht.

Genau so ist es auch bei den Rechten an einem Buch.

Wenn ich als Autor die Verwertungsrechte an einen Verlag komplett verkauft habe, kann ich diese Rechte nicht noch ein zweites Mal an einen anderen Verlag verkaufen.

Ausnahme: Wenn ich nur einen Teil der Verwertungsrechte an einen Verlag verkaufe, kann ich die restlichen Verwertungsrechte (z.B. das Recht der Verfilmung) weiterhin verkaufen.

Es kommt darauf an: Wenn du Rechte an einen Verlag verkaufst, ohne das näher zu bestimmen, hat dieser grundsätzlich ausschließliche Veröffentlichungsrechte.

Wenn die Rechte nur für ein bestimmtes Format (z.B. Taschenbuch), für ein bestimmtes Land, für eine bestimmte Sprache verkauft werden, dann kannst du das Buch in einem anderen Format, einer anderen Sprache oder für ein anderes Verbreitungsgebiet anbieten.

Ebenso - und das ist möglicherweise der Hintergrund deiner Frage - wenn es um eine Neuauflage geht: Das ist Buch vergriffen und wird nicht mehr aufgelegt, oder das Vertragsverhältnis ist sogar schon beendet. Im letzteren Fall darfst du es woanders veröffentlichen, im ersteren musst du zunächst kündigen.

Wird ein vergriffenes Buch - innerhalb angemessener Frist - nicht mehr neu aufgelegt, ist das ein Kündigungsgrund. Denn der Verlag ist verpflichtet, das Buch entweder herauszugeben oder aber die Rechte zurückzugeben. Er darf - nach unserem Recht - die Veröffentlichungsrechte nicht dazu nutzen, eine Veröffentlichung zu verhindern..