Ein Lasterfahrer musste dringend austreten, doch als er auf den Seitenstreifen gefahren ist, ist die Fahrbahn abgesackt, ist er an allem schuld?

4 Antworten

Also grundsätzlich muss erst mal seine Haftpflicht einspringen, die ihn aber womöglich in Regress nehmen kann. Urinieren zu müssen überkommt einen ja nicht plötzlich im Normalfall, sondern man merkt es und kann dann auch rechtzeitig einen normalen Rastplatz anfahren. Alles andere ist in diesem Fall grobfahrlässig. Abgesehen vom entstandenen Schaden ist es ein nicht akzeptables Risiko auf der Autobahn anzuhalten, weil man zu blöd ist zu merken, dass man pinkeln muss. So ist es noch ein harmloses Unterfangen gewesen – man stelle sich vor es hätte einen Unfall gegeben, weil der Seitenstreifen eng ist und irgendein anderes Fahrzeug in den LKW gedonnert wäre. Also das Bußgeld ist meines Erachtens rechtens. Ob nun tatsächlich die Haftpflicht zahlen und er womöglich in Regress genommen wird, hängt sicherlich davon ab, ob der Seitenstreifen einem normalen Standard entspricht oder vielleicht inadäquat schmal war, so dass er kaum eine Chance hatte nicht in den Grünstreifen zu kommen. Wenn der Seitenstreifen normal ausgeführt war, führt allein das unnötige Risiko, dass der Fahrer eingegangen ist, weil er vermutlich nicht zum pinkeln anhalten wollte, zu dem Schaden und damit ist in Haftung zu nehmen.


quiqueg64199 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 18:27

von spurrinnen auf der fahrbahn war in dieser antwort keine rede, also ist nicht nur der seitenstreifen nicht immer tragfähig. aber ich bin ja weder solmecke noch sachverständiger

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quiqueg64199 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 18:30

ich weiss nur, dass die laster einen fahrtenschreiber haben wegen der pausenzeiten, und was ist, wenn der fahrer im stau steht und deswegen seinen geplanten rasthof nicht mehr rechtzeitig erreicht?

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T3Fahrer  12.08.2023, 20:39
@quiqueg64199

Das sind ja Sonderfragen, das wäre sicherlich eine andere Situation, die wurde aber nicht als Notfall dargelegt in der ursprünglichen Frage.

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Kaum! Was passiert, wenn so ein Fahrzeug, oder die 60 Tonner, die in der Vergangenheit zugelassen wurden, eine Panne haben? Auf der rechten Spur halten und diese Sperren oder was? Der Standstreifen ist weniger Tragfähig, aus diesem Grund ja auch nicht "als Notstreifen" oder "zum rechts Überholen" freigegeben. Er ist einzig als Pannenstreifen, um schnell aus dem fließenden Verkehr das Fahrzeug "zu bergen" und Hilfe zu holen gedacht. Entsprechend muß die Belastbarkeit auch sein. Aber, wenn ich mir so diverse Dashcams und auch persönliche Erfahrungen/Beobachtungen ansehe, wofür diese Standstreifen mittlerweile immer häufiger mißbraucht werden, wundert mich nicht mehr viel...! Nur weil etwas asphaltiert ist, ist es noch lange nicht zum befahren gedacht - aber da happerts ja schon bei Schraffierten Sperrflächen im Abbiegebereich, bei Landstraßen z.b. Massiv...!


quiqueg64199 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 18:31

vielleicht wäre die geschichte anders ausgegangen, wenn der fahrer behauptet hätte, eine kontrollampe hätte plötzlich aufgeleuchtet oder irgendetwas hätte auf probleme mit der Ladung hingedeutet

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Digibike  12.08.2023, 18:39
@quiqueg64199

Ja, daß mag sein. Aber ein Standstreifen sollte nichts desto trotz, auch so befestigt sein und die Breite aufweisen, daß alle Regulär (also nicht die Überbreiten Sondertransporte - die werden eh unter Auflagen abgewickelt, teilweise mit Sperrungen, was bei einem Liegenbleiben nicht zwingend den Standstreifen erfordert) zugelassenen Fahrzeuge diesen im Pannenfall nutzen können. Bei nem LKW ist es nun halt auch so, daß 2,2 m recht knapp sind, weil er zwangsläufig dann nur auf die rechte Spur aussteigen könnte. Da fährt man zwangsläufig an den Rand, bzw. ins Bankett, weil Autobahn und aussteigen auf die rechte Spur ist eine verdammt dämliche Idee - noch dämlicher, wie wegen dringendem Harndrang am Standstreifen anhalten... - endet nicht selten nicht mit erleichterter Blase, sondern mit "Platt gefahren" - und dann gehts 100%ig in die Hose, weil im Tot alle Muskeln erschlaffen..!

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Kann die Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen...

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nicht nur für die Kosten aufkommen, sie muss es sogar.

Stichwort: Gefährdungshaftung. Davon abgesehen trifft den Fahrer ein Verschulden, weil er die weiche Bankette befahren hat.

Der Schaden am Sattelzug steht auf einem anderen Blatt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Der Seitenstreifen ist nur in Notfällen zu befahren, sonst nicht. Und "ich muss dringend" ist in diesem Fall kein Notfall. Hätte er jetzt Krämpfe gehabt oder so wäre das was anderes, weil es ja eine sichere Weiterfahrt gefährdet.