Eigenproduktion Verkauf/Steuer?

2 Antworten

Was meinst du woher bspw. Deo/Haarspray/Seife/etc pp. kommt

Das wächst so auch nciht auf Bäumen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Nezid053 
Fragesteller
 06.03.2023, 10:38

als Beispiel E-Liquids

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anTTraXX  06.03.2023, 10:47
@Nezid053
Grundsätzlich dürfen Liquids als Nachfüllung von E-Zigaretten in Deutschland vertrieben werden, wenn sie den tabakrechtlichen Vorschriften entsprechen. Einen allgemeinen Überblick zu diesen Vorschriften geben wir auf unserer Ratgeberseite zum Handel mit Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen. Daneben müssen natürlich auch Regelungen des Jugendschutzes berücksichtigt werden.
Neben Herstellern und Importeuren obliegt außerdem auch Händlern die Pflicht, Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken zu ergreifen, die mit dem Inverkehrbringen verbunden sind, § 16 TabakerzG. Dies umfasst etwa notwendige Warnungen oder Rückrufe, aber auch stichprobenartige Kontrollen und die Meldung von Problemen an die zuständige Behörde.

https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/rechtliches/3646-faq-recht-verkauf-liquids-e-zigaretten

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Ja natürlich. Wenn Du das mit Gewinnerzielungsabsicht machst, dann musst Du eine gewerbliche Tätigkeit anmelden und Du musst auch deine Produkthaftung gemäß ProdSG beachten.