Eigenes Sparbuch, liege ich wirklich daneben?

2 Antworten

Da Du so entschieden hast "Als ich Volljährig wurde, habe ich mich dazu entschieden die Vollmacht nicht zu übernehmen, sondern nur weiterhin Inhaber des Kontos bin aber eine Unterschrift eines Elternteil benötige um Geld davon abzuheben (Kontoübertrag funktioniert auch, jedoch nur mit dem Login von meinen Eltern)."

Musst du jetzt mit den Konsequenzen leben.

Da kann was nicht stimmen.

Mit Volljährigkeit bist nur Du alleine verfügungsberechtigt.

Die Eltern haben zu Sparbuch keinen Zugang mehr.

Es sei denn Du hast denen wieder die Vollmacht gegeben.

Dennoch kannst Du mit dem Geld machen was Du willst.

Die Eltern haben nichts mehr zu entscheiden und können das auch nicht verhindern, daß Du verfügst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

goose560 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 18:44

Joa, nur ist das Problem dass das stimmen kann wenn ich da an den Schalter gehe(selbst da bin ich mir nicht sicher) , jedoch nicht wenn ich einfach einen Kontoübertrag versuche.. Da ist dann ein Visa benötigt.

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goose560 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 18:51
@christl10

Gut zu wissen dann, Danke. Also prinzipiell finde ich es sinnvoll, so wie es Technisch gesehen jetzt geregelt ist, auch wenn es nicht stimmen kann. So habe ich diese "Hemmschwelle" noch.

Meine Frage war eher rechtlich gesehen, aber diesen Teil hast du mir ja auch beantwortet. Danke!

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christl10  22.08.2021, 18:53
@goose560

So wie Du schreibst kann es unmöglich geregelt sein. Es ist so wie ich geschrieben habe.

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