Ehegattennachzug was sind die ersten Schritte?
Ich habe geheiratet und mich dazu entschieden in Deutschland zu leben und habe nun die Türkei verlassen. Ich habe zur Familienzusammenführung zwei Fragen (ich deutsch er türkisch):
1) was sind die ersten Schritte? Muss ich zuerst hier zur Ausländerbehörde und Antrag stellen und Dokumente von mir abgeben? Oder muss mein Mann einfach nur zum Konsulat und Antrag stellen?
2) Ich bin Übergangsweise zu meinen Eltern gezogen und möchte mit ihm gemeinsam eine 3-4 Wohnung beziehen. Diese werden mir trotz ausreichendem Gehalt nicht gewährt, da Familien und Paare mit Kinderwunsch vorang haben. Solange er nicht hier gemeldet ist, bekomme ich keine große Wohnung.
Finanziell bin ich bezüglich dem Tham definitiv auf der sicheren Seite.
Meiine frage ist, ist es problematisch, wenn ich während des Visumsverfahren bei meinen Eltern gemeldet bin? Die Wohnung hat genug m² (gewünscht 12m² pro Person, bei uns in der Wohnung 43,5m² pro Person gegeben). Jedoch kann ich keinen Mietvertrag einreichen und keine Mietzahlung nachweisen, da der Mietvertrag nicht über mich läuft sondern über meine Eltern. Wäre meine Meldebescheinigung sowie der Mietvertrag meiner Eltern ausreichend?
Danke für eure Hilfe ❤️
Hattet ihr in der Türkei geheiratet?
Genau, die Ehe habe ich hier direkt im Anschluss gemeldet. Ich bin Deutsche dementsprechend deutsche Staatsbürgerin und er türkisch.
2 Antworten
Für den Ehegattennachzug gelten zudem folgende Voraussetzungen:
- Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Ehepartnerin oder nachziehender Ehepartner auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können. In bestimmten Fällen, zum Beispiel beim Familiennachzug zu Fachkräften, können Sie die Sprachkenntnisse auch nach Ihrer Einreise in Deutschland erwerben.
- Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein.
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Person, die sich bereits in Deutschland aufhält, über genügend Einkommen verfügen muss, sodass für das Ehepaar keine Sozialleistungen beantragt werden können, wenn die nachziehende Person noch keinen Arbeitsplatz hat.
Hier ein Leitfaden:
https://www.axa-schengen.com/de/schengen-visum/visum-deutschland-familienzusammenführung
1) was sind die ersten Schritte? Muss ich zuerst hier zur Ausländerbehörde und Antrag stellen und Dokumente von mir abgeben? Oder muss mein Mann einfach nur zum Konsulat und Antrag stellen?
Ich würde zuerst zur hiesigen Ausländerbehörde gehen. Dort wird man dich präzise beraten. Je nachdem wo ihr geheiratet habt, kann es sein, dass ihr eine beglaubigte und offiziell übersetzte Heiratsurkunde benötigt.
2) Ich bin Übergangsweise zu meinen Eltern gezogen und möchte mit ihm gemeinsam eine 3-4 Wohnung beziehen. Diese werden mir trotz ausreichendem Gehalt nicht gewährt, da Familien und Paare mit Kinderwunsch vorang haben. Solange er nicht hier gemeldet ist, bekomme ich keine große Wohnung.
Es spielt für das Amt keine Rolle wie groß die Wohnung ist. Du wirst aber eine Wohnungsgeberbestätigung brauchen, falls deinen Eltern die Wohnung nicht selbst gehört. Diese Bescheinigung muss vom Vermieter und euch ausgefüllt werden.
Vielen lieben Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.