Ehegattennachzug was sind die ersten Schritte?

tommgrinn  11.01.2024, 22:41

Hattet ihr in der Türkei geheiratet?

Manuela940 
Fragesteller
 11.01.2024, 22:47

Genau, die Ehe habe ich hier direkt im Anschluss gemeldet. Ich bin Deutsche dementsprechend deutsche Staatsbürgerin und er türkisch.

2 Antworten

Ehepartner

Für den Ehegattennachzug gelten zudem folgende Voraussetzungen:

  • Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Ehepartnerin oder nachziehender Ehepartner auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können. In bestimmten Fällen, zum Beispiel beim Familiennachzug zu Fachkräften, können Sie die Sprachkenntnisse auch nach Ihrer Einreise in Deutschland erwerben.
  • Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Person, die sich bereits in Deutschland aufhält, über genügend Einkommen verfügen muss, sodass für das Ehepaar keine Sozialleistungen beantragt werden können, wenn die nachziehende Person noch keinen Arbeitsplatz hat.

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/NachzugZuDrittstaatlern/nachzug-zu-drittstaatlern-node.html

Hier ein Leitfaden:

https://www.axa-schengen.com/de/schengen-visum/visum-deutschland-familienzusammenführung

1) was sind die ersten Schritte? Muss ich zuerst hier zur Ausländerbehörde und Antrag stellen und Dokumente von mir abgeben? Oder muss mein Mann einfach nur zum Konsulat und Antrag stellen?

Ich würde zuerst zur hiesigen Ausländerbehörde gehen. Dort wird man dich präzise beraten. Je nachdem wo ihr geheiratet habt, kann es sein, dass ihr eine beglaubigte und offiziell übersetzte Heiratsurkunde benötigt.

2) Ich bin Übergangsweise zu meinen Eltern gezogen und möchte mit ihm gemeinsam eine 3-4 Wohnung beziehen. Diese werden mir trotz ausreichendem Gehalt nicht gewährt, da Familien und Paare mit Kinderwunsch vorang haben. Solange er nicht hier gemeldet ist, bekomme ich keine große Wohnung.

Es spielt für das Amt keine Rolle wie groß die Wohnung ist. Du wirst aber eine Wohnungsgeberbestätigung brauchen, falls deinen Eltern die Wohnung nicht selbst gehört. Diese Bescheinigung muss vom Vermieter und euch ausgefüllt werden.


Manuela940 
Fragesteller
 11.01.2024, 22:48

Vielen lieben Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

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