Ehegattennachzug einkommensnachweis?
Hey, Mein Mann hat bald ein Termin bei der deutschen Botschaft in der Türkei auf einen Antrag zur familienzusammenführung. Nun meine Frage hat jemand vielleicht Erfahrung gemacht mit dem "Einkommensnachweis"? Bei mir ist es so dass wir bei Meinen Eltern hier wohnen würden wir also keine Mietkosten haben und ich arbeite Teilzeit auf 780€ brutto Würde das in dem Fall reichen? Hat da vielleicht irgendjemand Erfahrung mit gemacht und weiß ungefähr wie das berechnet wird Bzw. wie viel verlangt wird? Würde mich echt über jede Antwort freuen
2 Antworten
Die Aufenthaltserlaubnis soll dem auslaendischen Ehegatten eines/einer Deutschen i.d.R. ohne Beruecksichtigung der Sicherung des Lebensunterhalts gewaehrt werden (AufenthG § 28 Abs. Abs. 1 Satz 3), wenn der deutsche Ehegatte seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Die Hoehe des Einkommens des deutschen Ehegatten soll auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung also i.d.R. keinen Einfluss haben.
Will die zustaendige Auslaenderbehoerde also die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung trotzdem vom Einkommen des deutschen Ehegatten abhaengig machen, muss sie dafuer schon sehr gewichtige Gruende vorbringen.
Spielt keine Rolle. In Deutschland bist du einfach nur Deutsche(r) und sonst nix.
Wie willst Du mit einem Nettoeinkommen von ca. 625 Euro 2 Personen unterhalten? Das liegt deutlich unter dem Regelsatz von SGB II.
Naja wenn mein Mann hier wäre ist das kein Problem da er auch schon einen Arbeitsplatz hätte bei Verwandten etc.
Nur das Problem ist dass die bei der ausländerbehöre dass sicherlich nicht interessiert und da nur auf mein Einkommen geachtet wird
Ich weiß nicht bin da echt ratlos.. Habe etwas von einer Verpflichtungserklärung gehört aber das geht wohl anscheinend bei einer Familienzusammenführung nicht....
Verpflichtungserklaerung ist beim Ehegattennachzug Unsinn. Die gibt's nur bei Besuchervisa und beim sog. "Heiratsvisum" (also VOR der Eheschliessung).
Vielen Dank für deine Antwort
Nun ist es bei mir ja auch so dass ich Doppelstaatler bin, ich bin aber in Deutschland geboren! das kam durch meine Eltern
Ob da die regelung dann anders ist?