Echtschmuck Umtauschen?!

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Ein Umtauschrecht gibt es im stationären Handel nicht. Das 14 tägige Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzgeschäfte.

Im stationären Handelist es Kulanzsache. In der Regel geht das auch, solange es sich nicht um eine Spezialanfertigung ( z.b. persönliche Gravur) oder spezieler Artikel ist.

Dem Händler ist freigestellt,ob er Bargeld auszahlt, gegen eine anderne Artikelumtauscht oder eine Gutschein ausstellt. In der Regel gibt es die letzten beiden.

Da Du das gleiche Schmuckstück willst (aber kleiner),sollte es kein Problem sein.

Wenn Du direkt morgen hingehst, Kassenzettel nicht vergessen, führe das Armband vor, wie es zu groß ist. Es muß nicht umgetauscht werden, aber vielleicht hat man ein Einsehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrelanger Umgang mit Schmuck und Silber, antik und neu