Ebay Verkäufer will ware zurückgeben?
Hallo, ich halte mich kurz: ich habe auf Amazon eine Lampe für 70€ gekauft, aber habe sie nie angeschlossen weil ich nicht mitgelesen habe dass der Adapter nicht dabei ist, und habe sie neulich für 35 (weniger als die Hälfte für eine NEUE LAMPE) auf ebay verkauft, und jetzt meint der Käufer sie würde piepsen (funktioniert jedoch einwandfrei) und möchte sie daher zurückgeben. Bin ich verpflichtet sie zurückzunehmen? Wie gesagt sie war nie angeschlossen er war somit der erste, er könnte sie ja kaputt gemacht haben usw. und könnte sie ja jetzt einfach zurückgeben wollen? Wie auch immer, was würdet ihr tun? ich werde sie jedoch nicht zurücknehmen.
Ebay oder ebay Kleinanzeigen?
kleinanzeigen
Hat der Käufer mit "Paypal Waren und Dienstleistungen" oder mit "Paypal Family and Friends" gezahlt?
waren und dienstleistungen
3 Antworten
Bin ich verpflichtet sie zurückzunehmen?
Nicht direkt. Wenn du allerdings die Haftung für Sachmängel nicht explizit ausgeschlossen hast und die Lampe einen Mangel hat, musst du den Mangel irgendwie aus der Welt schaffen.
Da du den Mangel höchstwahrscheinlich nicht durch Reparatur beheben und keine andere Lampe als Ersatz liefern kannst, ist eine Rückabwicklung die naheliegende Lösung.
waren und dienstleistungen
Glückwunsch.
Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.
Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.
Und jetzt passiert vermutlich folgendes:
Der Käufer meldet einen abweichenden Artikel, PayPal friert sofort das Geld ein, Du kommst nicht ran.
Auch dem hast du zugestimmt.
Du darfst dann abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.
Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.
Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchzusetzen.
Du bist nicht verpflichtet, aber dafür in der Beweispflicht.
Bei Privatkäufen ist ja eine Rückgabe ausgeschlossen, außer man macht es freiwillig.
Wenn die Ware aber nicht so ist, wie beschrieben.. dann zählt dies aber nicht und du bist in der Beweispflicht
was ist wenn er lügt? Dieses Teil war völlig neu, unangeschlossen😂 wie kann man sowas bitte beweisen?