eBay Privatverkauf - wer haftet wenn Käufer Adresse falsch angibt?
Wer haftet bei einem Privatverkauf wenn dem Käufer ein Fehler bei seiner Adresse passiert?
Käufer hat anstelle der Stadt, Deutschland geschrieben.
Also so:
Max Mustermann
Muster Straße 55
79114 Deutschland
Das Einschreiben wurde zugestellt allerdings nicht beim Käufer.
Wer haftet dafür??
Warum fragst du beim Käufer nicht nach, wie die Stadt heißen muss, wenn dir der Fehler auffällt?
Ich habe die Adresse 1:1 kopiert und als Briefmarke ausgedruckt
Aufgefallen ist es erst nach dem es nicht zugestellt wurde
Ich gucke mir die Adresse immer an, solltest du in Zukunft auch machen.
Hast du von ebay die Adresse bekommen?
Ja klar
4 Antworten
Hallo Vike,
du hast soweit alles richtig gemacht. Du bist nicht dazu verpflichtet, die Adressdaten des Käufers zu prüfen. Das wäre sicher vielen Leuten im Affekt nicht aufgefallen.
Wenn der Käufer eine falsche Adresse angibt und infolgedessen die Ware nicht beim Käufer ankommt, dann haftet allein er dafür. Sollte der Brief nicht zugestellt werden können, dann geht er ja wieder an den Absender. Für einen zweiten Versand müsste dann der Käufer bezahlen.
Scheinbar hat die Post anhand der PLZ den Stadtnamen korrigiert. Ergo wurde das Einschreiben richtig zugestellt. Schließlich lebt ja die Person trotzdem in derselben Straße mit demselben Namen in derselben Hausnummer. Daran ändert sich nichts, nur weil statt der Stadt Deutschland da steht. Die Briefe werden ja nach Inland und Ausland und dann nach PLZ sortiert, und die stimmte ja.
Wenn der Käufer nun behauptet, das Einschreiben sei nicht angekommen, dann kann er sich mit der Post darüber auseinandersetzen. Mir wirkt es so, dass er dich abziehen will. Die Adresse war schließlich korrekt und die Post hat den Brief zugestellt. Das Thema ist für dich damit erledigt. :)
Kurze Gegenfrage: Handelt es sich um einen "Prio-Brief"? Wenn ja, wann wurde er angeblich zugestellt?
Wenn die Straße dann dort existiert, erfolgt korrekterweise die Zustellung.
Wenn die Straße dann dort existiert, erfolgt korrekterweise die Zustellung.
Dann muss aber auch zufällig genau dort auch noch jemand mit dem passenden Namen wohnen....
Ja gut, er hat nach seiner Angabe nur anstelle den Ort DEUTSCHLAND falsch angegeben, der Rest wurde hier ja nicht als "ungültig" genannt.
Und dann ist eine Zustellung möglich.
So hat meine Tochter mal eine Karte an den Empfänger "Opa und Oma" (sogar mit gemalter Briefmarke) mit ansonsten korrekter Adresse geschickt ..... der Postbote hat das auch (schmunzelnd) zugestellt. 🦄
Das Einschreiben wurde zugestellt
Wie soll das gehen, die Adresse existiert nicht?
Insofern wird die Sendung zu dir zurück kommen, und dann "haftet" erstmal keiner....
Das Einschreiben ist nicht zurück gekommen.
Sendungsstatus zeigt zugestellt
Ja, dann wurde das Einschreiben anhand der Postleitzahl korrekt zugestellt, insofern haftet auch niemand....
Wenn er den Käuferschutz einschaltet, dann wird vermutlich zu Gunsten des Käufers entschieden. Allerdings bezweifle ich, dass die Sendung tatsächlich nicht zugestellt worden ist, das wäre abwegig. Die Frage ist nur, ob du das gegenüber ebay beweisen kannst....
Weshalb zugunsten des Käufers?
Es ist schließlich nicht meine Schuld wenn er seine Adresse nicht korrekt schreiben kann
Dann erzähl das ebay so. Allerdings ist wie gesagt unter den von dir geschilderten Umständen eine Falschzustellung gar nicht möglich. Der Käufer scheint dich hier bewusst über den Tisch ziehen zu wollen....
Die Frage ist wie eBay wegen dem Käuferschutz entscheidet.