Ebay kleinanzeigen, Verkäufer schickt ware nicht?

11 Antworten

Es lässt sich so nicht genau bestimmen, welches Rechtsverhältnis zwischen euch besteht. Unter Vorbehalt:

Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, dann trägst Du das Risiko des Verlusts sobald die Ware bei der Post abgegeben wurde.

Wenn der Verkäufer ein Händler ist, dann trägt der Händler das Risiko.

Inwieweit hier was gilt lässt sich ohne Angaben nicht genau sagen. Falls es eine Privatperson ist, müsste er dir bei Ausbleiben der Ware zum Beispiel eine Sendenachweis (Quittung oder so) zeigen. Wenn er Händler ist und die Ware bleibt aus, müsste der Händler dir die Lieferung nachweisen (Unterschrift DHL/Hermes etc)

Falls ihr euch am Ende darüber streitet wer die Kosten trägt, wird eine Strafanzeige nichts bringen. Dafür müsste es einen Anfangsverdacht geben, der hier nicht ersichtlich ist. Du müsstest dir im Zweifel einen Anwalt holen und vor Gericht Klagen


Toooooom147 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 17:55

Ok, ich dachte das der Verkäufer das Risiko des Verlustes trägt wenn man im Vorhinein versichert vereinbart hat, aber es am Ende unversichert verschickt hat.

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ysetzu  09.02.2021, 18:07
@Toooooom147

Wer das Risiko trägt ergibt sich aus der Vereinbarung. In Frage steht, ob überhaupt der Verkäufer dann die vereinbarte Leistung erbracht hat. Dafür müsste die Verpflichtung die Ware zu versichern vor Kauf für beide Seiten klar erkennbar sein. Liegt das nicht vor, dann kann man darüber streiten, ob die Leistung erbracht wurde.

Falls nach Abschluss etwas anderes vereinbart wurde und er bereits die erhöhte Beförderungsgebühr erhalten hat (darauf vertrauen durfte), dann könnte er für den Verlust haften.

Wenn du im Vertrauen auf eine teure Sendungsform ein erhöhtes Porto entrichtet hast und der Verkäufer entgegen eure Vereinbarung eine günstigere Form gewählt hat, kannst du (wenn hoffentlich das Paket ankommt) und sich eine Differenz aus gewählter und bezahlter Sendeform ergibt, das zu viel bezahlte Porto zurückverlangen (hat nichts mit dem Kauf zu tun)

Das hier ist keine rechtliche Beratung.

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Eine Anzeige kostet nichts. Wenn Du Adresse und Bankverbindung hast ist schon mal ok, die Überweisung kannst Du ebenfalls belegen. Solltest Dir den Schriftverkehr ausdrucken und der Anzeige beilegen (zuständige Staatsanwaltschaft, nicht Polizei!)

Für mich sieht das nach guten Chancen für dich aus, insbesondere wenn Du klar verständlich um Versand mit Sendungsnummer gebeten hast, er das aber nicht gemacht hat. Ob Privatverkäufer oder nicht spielt keinerlei Rolle, er hat seinen Teil nicht erfüllt, fällt dann unter Betrug, und kann auch nicht auf Dritte abgewälzt werden.

"kann ich ihm dann bei der Polizei anzeigen und wird es am Ende etwas bringen?"

Ja aber nein. Der Ermittlungsaufwand steht nicht im Verhältnis zur "Betrugssumme"


Still  09.02.2021, 17:42

Wieso Betrug? Welche Täuschung hat der Verkäufer denn begangen? Er sagt, dass er keine Zeit hat.

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Toooooom147 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 17:35

Ok danke.

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Ich gehe stark davon aus, dass es eine Betrügerische Masche ist.

Name Fake, Adresse Fake und Konto bestimmt ein N26 Konto.

Anzeigen kannst dus natürlich, die Wahrscheinlichkeit, dass dabei was rauskommt ist sehr sehr gering. Sollte was rauskommen, kannst du deinen finanziellen Schaden zivilrechtlich einklagen, ich würde mich aber wenn ich du wäre darauf einstellen, dass dein Geld weg ist.

Bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein, hoffe aber für dich, dass du fürs nächste schlauer bist was ebay Kleinanzeigen angeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Toooooom147 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 17:44

Adresse und Name sollten eigentlich echt sein.

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Feixl  09.02.2021, 20:15
@Toooooom147

wäre ich mir nicht sicher. Habe genügend Fälle bearbeitet, in welchen der Geschädigte auch eine vermeintliche Adresse und einen vermeintlichen Namen hatte.

ich hoffs für dich dass der Täter nicht so schlau war, vielleicht hast du ja Glück.

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Toooooom147 
Beitragsersteller
 10.02.2021, 08:48
@Feixl

Habe mit einem anderen Ebay kleinanzeigen account gefragt ob ich den Hoodie den er anbietet abholen kann, er hat mir dann seine Adresse gegeben, ich denk nicht, dass er wusste das ich es bin.

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Es gibt keine Hinweise für einen Betrug. Es handelt sich um reines Zivilrecht. Stelle eine Frist für den Versand, bzw. für die Rücküberweisung.