Ebay kleinanzeigen, Verkäufer schickt ware nicht?
Hallo,
Ich habe mir vor ca. ner Woche etwas bei ebay kleinanzeigen gekauft. Ich hab per Banküberweisung bezahlt und der Verkäufer hat es dann erhalten.
Ich habe im vorhinein nach der Sendungsverfolgung gebittet, welches er akzeptierte. Heute nach circa 5Tagen, wo er meinte er hatte keine Zeit, bla bla, zu verschicken hat er es heut endlich verschickt, jedoch leider ohne Sendungsverfolgung.
Wenn das Päckchen jetzt nicht ankommt, kann ich ihm dann bei der Polizei anzeigen und wird es am Ende etwas bringen?
Ich weiß, dass es mein Geld nicht wiederbringt, aber das Geld juckt mich in dem Moment gar nicht, ich möchte nur das er/sie die gerechte Strafe bekommt.
Name, sowie Adresse und Bankdaten habe ich.
Und bitte nicht wieder eine unnötige Antwort, dass Ebay kleinanzeigen nicht für Versand gedacht ist.
11 Antworten
Es lässt sich so nicht genau bestimmen, welches Rechtsverhältnis zwischen euch besteht. Unter Vorbehalt:
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, dann trägst Du das Risiko des Verlusts sobald die Ware bei der Post abgegeben wurde.
Wenn der Verkäufer ein Händler ist, dann trägt der Händler das Risiko.
Inwieweit hier was gilt lässt sich ohne Angaben nicht genau sagen. Falls es eine Privatperson ist, müsste er dir bei Ausbleiben der Ware zum Beispiel eine Sendenachweis (Quittung oder so) zeigen. Wenn er Händler ist und die Ware bleibt aus, müsste der Händler dir die Lieferung nachweisen (Unterschrift DHL/Hermes etc)
Falls ihr euch am Ende darüber streitet wer die Kosten trägt, wird eine Strafanzeige nichts bringen. Dafür müsste es einen Anfangsverdacht geben, der hier nicht ersichtlich ist. Du müsstest dir im Zweifel einen Anwalt holen und vor Gericht Klagen
Wer das Risiko trägt ergibt sich aus der Vereinbarung. In Frage steht, ob überhaupt der Verkäufer dann die vereinbarte Leistung erbracht hat. Dafür müsste die Verpflichtung die Ware zu versichern vor Kauf für beide Seiten klar erkennbar sein. Liegt das nicht vor, dann kann man darüber streiten, ob die Leistung erbracht wurde.
Falls nach Abschluss etwas anderes vereinbart wurde und er bereits die erhöhte Beförderungsgebühr erhalten hat (darauf vertrauen durfte), dann könnte er für den Verlust haften.
Wenn du im Vertrauen auf eine teure Sendungsform ein erhöhtes Porto entrichtet hast und der Verkäufer entgegen eure Vereinbarung eine günstigere Form gewählt hat, kannst du (wenn hoffentlich das Paket ankommt) und sich eine Differenz aus gewählter und bezahlter Sendeform ergibt, das zu viel bezahlte Porto zurückverlangen (hat nichts mit dem Kauf zu tun)
Das hier ist keine rechtliche Beratung.
Stimmt so nicht. Wenn der Verkäufer Privatperson ist trägt der Transportdienst die Verantwortung, nicht der Käufer. Wie sollte das auch funktionieren, sollst du dem Paketboten die Hand halten beim Transport? Wenn der Verkäufer, anders als vereinbart, ohne Sendungsnummer und Versicherung versandt haben, trägt er das Risiko allein.
Eine Anzeige kostet nichts. Wenn Du Adresse und Bankverbindung hast ist schon mal ok, die Überweisung kannst Du ebenfalls belegen. Solltest Dir den Schriftverkehr ausdrucken und der Anzeige beilegen (zuständige Staatsanwaltschaft, nicht Polizei!)
Für mich sieht das nach guten Chancen für dich aus, insbesondere wenn Du klar verständlich um Versand mit Sendungsnummer gebeten hast, er das aber nicht gemacht hat. Ob Privatverkäufer oder nicht spielt keinerlei Rolle, er hat seinen Teil nicht erfüllt, fällt dann unter Betrug, und kann auch nicht auf Dritte abgewälzt werden.
"kann ich ihm dann bei der Polizei anzeigen und wird es am Ende etwas bringen?"
Ja aber nein. Der Ermittlungsaufwand steht nicht im Verhältnis zur "Betrugssumme"
Wieso Betrug? Welche Täuschung hat der Verkäufer denn begangen? Er sagt, dass er keine Zeit hat.
Ich gehe stark davon aus, dass es eine Betrügerische Masche ist.
Name Fake, Adresse Fake und Konto bestimmt ein N26 Konto.
Anzeigen kannst dus natürlich, die Wahrscheinlichkeit, dass dabei was rauskommt ist sehr sehr gering. Sollte was rauskommen, kannst du deinen finanziellen Schaden zivilrechtlich einklagen, ich würde mich aber wenn ich du wäre darauf einstellen, dass dein Geld weg ist.
Bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein, hoffe aber für dich, dass du fürs nächste schlauer bist was ebay Kleinanzeigen angeht.
wäre ich mir nicht sicher. Habe genügend Fälle bearbeitet, in welchen der Geschädigte auch eine vermeintliche Adresse und einen vermeintlichen Namen hatte.
ich hoffs für dich dass der Täter nicht so schlau war, vielleicht hast du ja Glück.
Habe mit einem anderen Ebay kleinanzeigen account gefragt ob ich den Hoodie den er anbietet abholen kann, er hat mir dann seine Adresse gegeben, ich denk nicht, dass er wusste das ich es bin.
Anzeigen kannst du ihn, aber das bringt absolut gar nichts.
Auch wenn du es nicht hören willst: eBay Kleinanzeigen und Versand ist schon mal sehr unglücklich gewählt. Und dazu die Bezahlung per Banküberweisung und unversicherter Versand ist quasi eine Einladung dich zu betrügen.
Ok, dachte das eine Anzeige etwas bringt, da wir versichert vereinbart haben.
Ok, ich dachte das der Verkäufer das Risiko des Verlustes trägt wenn man im Vorhinein versichert vereinbart hat, aber es am Ende unversichert verschickt hat.