Ebay Kleinanzeigen Gutschein verkauft, wer ist im Recht?

8 Antworten

Da hat aber einer nen gehörigen Dachschaden - lass dir von dem nicht auf der Nase herumtanzen und dich nicht so bedrohen. Wieso hast du ihm dieses Geld überwiesen!?

Was genau will der Honk denn anzeigen, er hat von dir 120 € geschenkt bekommen, sein Geld zurückgekriegt und der Gutschein ist auch auf dem Weg zu ihm. Der spinnt ja wohl, da noch weiter Faxen zu machen.

Lass dir nichts mehr gefallen. Habt ihr irgendeinen festen Versandtermin vereinbart? Nein, habt ihr nicht. Also hat er auch nicht rumzuzicken.

Ich würde ihm zwei Optionen geben:
- Rückabwicklung des Kaufs. Er sendet dir den Gutschein sowie 120 Euro zurück, somit hat er seine 100 Euro wieder
- Oder: Kauf bleibt wie er ist, er behält den Gutschein und sendet dir die 220 Euro zurück.

Er hat 14 Tage Zeit, sich für eines zu entscheiden und die Zahlung durchzuführen. Tut er das nicht, ergeht gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid).

Von solchen Leuten darf man sich nichts gefallen lassen. Der spinnt ja wohl!


WinTen07 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 12:21

Gilt „so schnell wie möglich“ und „Versende es gleich am Montag“ (was nicht ging, da Montag Feiertag war) als fester vereinbarter Liefertermin?

0

wie wurde verschickt, per Wertbrief?

bezahlt wurde per Waren/Dienstleistung?

warum wurden persönliche Daten rausgegeben?

bei PayPal gibst du als Verkäufer mit W/D 180 Tage ein Widerrufsrecht. Käuferschutz.

oh man, du hast ihm die 220€ überwiesen obwohl er NUR 100€ bezahlt hat.

klasse, der Käufer hat den Gutschein und die 220€

Guten Morgen,

nun ja, du hast das Paket zu spät verschickt aber du hast es nun mal verschickt. Ergo er muss dir, bei Erhalt, das Geld zurück zahlen. Ob er nun möchte oder nicht, denn ihr seid ein Vertrag eingegangen. Was er hingegen tun kann, ist dir eine Verzugsstrafe von 3% aufhängen, falls er das überhaupt weiß.

Gruß Sonic


Dimido  29.05.2021, 10:01

Es wurde kein Termin vereinbart, so schnell wie möglich ist keine verbindliche Terminzusage.

2
Sonic1976  29.05.2021, 10:18
@Dimido

Stimmt, somit muss er einfach das Geld zurück zahlen und gut ist. Ansonsten kannst er ihn anzeigen.

0

Lass dich anzeigen, dir passiert nichts. Auch vorher wäre nichts passiert. Jetzt ist aber Geld und Gutschein weg. Du kannst natürlich weiteres Geld verschenken. Richte einen Dauerauftrag ein, das ist bequemer.

Warum hast du eine solche Angst vor eine Anzeige? Das ist keine Schuldanerkenntnis, und auch keine Verurteilung.

Was will er überhaupt anzeigen? Er bekommt mehr zurück, als er bezahlt hat, und dazu noch den Gutschein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

WinTen07 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 12:18

Das verstehe ich genau so wenig. Er wurde nicht geschädigt und will das jetzt über die Polizei klären. Kannst du mir sagen, was jetzt passieren könnte? Er meinte, er ist sich sicher dass ich auf Bewährung bin 😂

0
ronnyarmin  29.05.2021, 12:42
@WinTen07
Kannst du mir sagen, was jetzt passieren könnte?

Wenn er es wirklich ernst meint, könnte er versuchen, eine Anzeige zu erstatten. Und selbst, wenn er damit Erflg haben sollte, würde nichts weiter passieren. Welche strafbare Handlung hast du denn begangen?

Ob du eine Bewährungsstrafe hast, tut was zur Sache?

0
WinTen07 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 19:18
@ronnyarmin

Das habe ich mich auch gefragt 😂 (Ich bin weder vorbestraft, noch auf Bewährung)

0