Ebay Kleinanzeigen - wer hat jetzt recht?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

B hat recht 92%
A hat recht 8%

6 Antworten

B hat recht

War ein entsprechender Zeitraum, in welchem B sich für / gegen den Sattel entscheiden muss, angegeben? Falls ja u. dieser wurde mit den 11 Tagen überschritten, ist A im Recht. Ansonsten B - es wurde unter bestimmen Kriterien (Passform) ein Rücktrittsrecht vereinbart, davon hat B Gebrauch gemacht.

Vllt wollte sie einen Sattler drüber schauen lassen, der vorher keinen Termin frei hatte, whatever.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
B hat recht

Passt doch. Vertrag wurde geschlossen und eine zeitliche Ausschlussklausel wurde nicht vereinbart. Ebay Kleinanzeigen, man kann es nicht oft genug sagen, ist übrigens keine Versand-Verkaufsplattform. Einfach einmal lokal (mit direktem testen und so) verkaufen und diesen ganzen Probleme entstehen gar nicht.

B hat recht

Es wurde nicht erwähnt in welchem Zeitraum der Sattel zurückgeschickt werden kann. Es wurde nur gesagt das er zurückgenommen wird wenn er nicht passt. Also ist es verbindlich, Person B hat recht.

Der Sattel ist ja schon eine weile mit der Post unterwegs, ein solches Paket wird normalerweise nicht vor die Tür gestellt, sondern gegen Unterschrift übergeben. Wenn der Sattel vielleicht am Donnerstag (nicht Express) versendet wurde, kommt er ev. am Montag an (in der CH kommt das hin), ist Person B dann am arbeiten, kann sie den Sattel vielleicht erst am kommenden Samstag abholen und besucht sein Pferd erst am Sonntag. Dann sind bereits 11 Tage verstrichen...

Ich habe schon viele Sachen Online verkauft, wenn ich am Dienstag Abend etwas erfolgreich verkaufe, kriege ich manchmal schon am Mittwoch Morgen eine E-Mail weshalb das Packet noch nicht angekommen sei...

Mit einem neuen Sattel ist es vielleicht wie mit neuen Schuhen, man (das Pferd) muss sich erst ein paar Tage daran gewöhnen. Wenn ich reiten gehe ist da immer schon ein Sattel drauf, keine Ahnung wie man merkt ob es passt.

Ich denke, ohne konkrete Abmachung muss man sich mindestens 2-3 Wochen gedulden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
B hat recht

Eine Zeit, wann sich B melden muss, war wohl nicht ausgemacht. 11 Tage sind da durchaus im Rahmen.

B hat recht

Um das Thema noch Mal aufzugreifen. B hat natürlich recht. Wichtig ist, beim Kauf/Verkauf die Dinge die einem wichtig sind, schriftlich als Vertragsgrundlage festzuhalten. Oft wird davon ausgegangen, dass lieber kein Vertrag geschlossen wird, mit dem Hintergedanken: "Dann muss ich mich auch an nichts halten." Auch mündlich wird ein Vertrag geschlossen. Daher am besten mit Kaufvertrag kaufen, z.B. diesem spziellen für Sättel:
https://www.billyrider.de/service/sattelkaufvertrag oder zumindest einem normalen Kaufvertrag für gebrauchte Gegenstände.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung