?ebay Käuferin will Anzeige erstatten?
Guten Abend, ich verkaufte vor ein paar Tagen ein Puppenhaus meiner Tochter. Als das Haus bei der Mutter Zuhause ankam, bekam ich Fotos das das Haus dreckig und Schrott wäre. In dem Pool war lipglos drin, ein Mini Bildchen wurde in das Haus geklebt es hätte eine Mini Macke und ein Wasserschaden. Das Haus mit Zubehör habe ich für 150 verkauft. In der Anzeige stand das es bespielt wurde aber nur über zwei drei Tage. Die Frau droht mir jetzt mit einer Anzeige und und und.. wollte das ich von Preis runter gehe und ihr 35 Euro zuschicken soll. Diese Kleinigkeiten die man nur abputzen konnte, dafür würde ich keinen Cent zurück geben. Ich habe das Haus vorher ordentlich gereinigt und have anscheinend den Pool und das Bildchen vergessen. Sie wollte zudem das ich das Haus abhole und ihr das Geld dort lasse. Wenn Sie mit mir in einem anderen Ton gesprochen hätte wäre alles harmonischer ausgegangen, im Chat liest man aber nur Druck und Beleidigung . Meine Frage jetz dazu, kann die Anzeige gewinnen? Wenn ich diese Macken selbst gesehen hätte, hätte ich das ganze natürlich in die Beschreibung geschrieben, zudem waren zwei Männer von ihr hier und haben es mitgenommen.
Hast du Fotos wie es vor dem verschicken ausgesehen hat?
Ja einen Moment irgendwie ist die Seite komisch
4 Antworten
Das typische Enttäuschungsbild des Käufers.
Stell dir vor du guckst ein Trailer zu nem Film, guckst dir daraufhin den Film an und deine Vorstellung aus dem Trailer war viel besser als der Murks den du dann zu sehen bekommen hast. Du bist enttäuscht.
Du wärst wahrscheinlich nicht enttäuscht wäre der Trailer anders oder hättest ihn gar nicht gesehen.
Hier hast du im Kopf des Käufers ein Bild kreiert was sich nicht erfüllte.
In der Anzeige stand das es bespielt wurde aber nur über zwei drei Tage.
Da hab ich neuwertig im Kopf. Keine Flecken, Sticker, Lipgloss.
Den Ärger kann ich verstehen. Würde mich von dir veräppelt fühlen. 2-3 Tage bespielt, ja klar.
Deswegen ist es als Vk so wichtig das Bild im Käuferkopf so zu kreieren, dass der Käufer nicht enttäuscht ist. Es geht nicht darum einfach was loszuwerden. Bei 150€ gibt es ne niedrigere Schmerzgrenze als bei z.B. 40€.
Was kann der Käufer dafür wenn du offensichtliche Mängel übersiehst?
Die Frage jetzt ist wie gut deine Anzeige bebildert? Kannst du die Mängel dort sehen? Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?
Eine Anzeige musst du nicht befürchten. Es betrifft das Zivilrecht. Je nachdem wie ihr weiter eskaliert könnte sie aus Wut n Anwalt einschalten. Eine Preisminderung ist gerechtfertigt wenn es alles so stimmt wie dargelegt.
Ich kann leider nicht das Bild hier rein stellen das ist irgendwie zu groß. Den Wasserfleck habe ich nicht erkannt. Sieht man das Bild aber sieht man auch eine leichte Verfärbung des Holz.
Vielen Dank für deine Antwort, Kinder sind im Spielverhältnis alle unterschiedlich und in diesem Haus , in dem Pool gehen drei Liter Wasser, damals wo sie damit gespielt hat, habe ich nicht drauf geachtet das Wasser vom Pool auf das Holz gelaufen ist. Wenn mir im vorne rein dies aufgefallen wäre, hätte ich es nicht verkauft für diesen Preis bzw hätte es rein geschrieben. Ich habe es ja noch gründlich geputzt außer den Pool den ich vergessen hatte.
Strafrechtlich ist da nichts zu beanstanden. Es handelt sich hier um Zivilrecht, was bedeutet, dass die Käuferin klagen müsste. (und das wird sie aus Bequemlichkeit nicht machen)
Bei mir kam das auch schon vor, das bei einem Gerät etwas kaputt wäre. Er wollte es wieder zurück bringen und sein Geld zurück. Das Gerät war in Wirklichkeit einwandfrei, ich blieb stur und meinte das es kein Rückgabe gibt. Er hat Ruhe gegeben und es ist nichts passiert.
Am besten du schreibst immer diesen Text unter deine Anzeige.
" Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt. "
Sollte helfen
Vielen lieben Dank, das werde ich in Zukunft machen.
Es ist eine bekannte Masche, ein anderes Produkt zu reklamieren als das, um das es in dem Kaufvertrag geht... Der Käufer hat also schon ein ähnliches Produkt A und kauft dann das bessere Produkt B und will dann aber Produkt A an den Verkäufer von B zurückschicken und Produkt B behalten...
Ansonsten ist es wohl eine Nachverhandlungs-Masche, da die ja die Möglichkeit hatten, das Haus anzusehen, bevor sie bezahlt haben... Das hat man auch oft... Das hat nichts mit Straftaten zu tun... Die Käuferin gibt ja zu, dass es mindestens 115€ wert ist... dann kann 150€ auch nicht falsch sein...
Allerdings könnte man das Drohen mit einer Strafanzeige als strafbare Nötigung deuten...