eBay-Käufer droht mit Gericht wegen Rückerstattung?
Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und habe mehrere Artikel mit höherem Wert über eBay verkauft. Mehr dazu findet ihr in meinem Profil.
Nachdem ich also einen Kauf abgebrochen habe (es handelt sich um einen Nintendo 3DS XL den ich für rund 120€ versteigert habe), bekomme ich jetzt die ganze Zeit schon eBay-Nachrichten vom Käufer die sehr aggressiv sind.
Der Käufer droht mir mit Gericht, wenn ich den 3DS nicht bis Montag verschicke. Ich habe ihn bereits auf eBay gemeldet. Habe ebenfalls eine negative Bewertung erhalten.
Ich finde es unglaublich, dass sich der Käufer nicht mit der Erstellung zufrieden gibt.
Ich habe ihm außerdem noch 50€ Schadensersatz zusätzlich angeboten, doch er hat abgelehnt und meint, dass es mindestens 120€ sein müssten und darunter würde er nichts akzeptieren.
Werde noch Screenshots der Chatunterhaltung anfügen.
Ich bin total ängstlich und traurig.
Was kann ich jetzt machen?!
Danke für alle Antworten!
6 Antworten
Wo genau ist denn da das Problem? Warum musstest du den Verkauf Abbrechen? Und wie hattest du es dem Käufer gesagt?
Bei Ebay sind die Auktionen verbindlich und der Käufer muss zahlen und der VK versenden. Man kann Glück haben und den Artikel gut verkaufen und manchmal hat man das Pech das nicht soviel rauskommt wie erhofft. Wenn man etwas hochwertiges Verkaufen will und nicht möchte das es für zu wenig weggeht kann man bei Ebay einen Mindestpreis einstellen und falls die Gebote darunter liegen kommt kein Kaufvertrag zustande und alles ist gut.
Es ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande gekommen, du musst liefern.
Wow was ist denn das für einer… aber diese Versteigerungen auf ebay sind verbindlich. Entweder muss man dann den Artikel liefern oder Schadensersatz bezahlen, wenn er sich damit zufrieden gibt. Zivilrechtlich laut BGB ist er im Recht. Also kann er es einklagen.
Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, und den kann Dein Käufer mit Leichtigkeit durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Du könntest ihm seinen Artikel liefern. Es ist nicht sein Problem, dass dir ebay das Geld nicht freigibt und er ist im Recht.