Ebay Fake kauf Strafe?
Also ich faSse mich kurz. Ich wollte einen Fake Artikel auf Ebay Kleinanzeigen wissend kaufen, und habe dem Käufer zugestimmt, dass ich es weiß das es Fake ist. Habe dann jedoch gesagt, dass ich recherchiert habe und mitbekommen hab das es illegal ist. Jetzt meint er Unwissen schützt nicht vor Strafe, wobei ich gar keinen Schih gekauft habe( habe ja nicht bezahlt). Verstehe ich nicht so ganz..
ist da irgendwas illegal dran?
mFg
2 Antworten
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ist da irgendwas illegal dran?
Von Deiner Seite nicht. Von der des Verkäufers nur, wenn er gewerblich handelt. Wenn es ein Privatmensch ist, der irgendeinen Fake-Mist mal im Urlaub gekauft hat und jetzt loswerden will, der kann das machen. (Falls ebay k das erlaubt. Aber das wäre wieder eine andere Geschichte.)
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Der Besitz ist legal, der Verkauf nicht.
Nur der gewerbliche Vertrieb verstößt gegen Markenrechte.
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Dann biete mal deine Fakes an und wirst ganz schnell eine Abmahnung bekommen. Ein paar EUR 100 haben einen guten Lerneffekt. Berichte findet man zuhauf online.
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- Ich habe keine Fakes.
- Rede ich nicht im Plural. Es geht um einen einmaligen privaten Verkauf.
- Abmahnungen kann man da schon bekommen. Aber die entfalten keine rechtliche Wirkung.
- Bei einer markenrechtlichen Abmahnung kommst Du mit ein paar hundert Euro nicht durch, da sind die Streitwerte viel höher.
- Online findet man viel, auch, dass die Welt eine Scheibe ist. Ob`s stimmt?
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@tinalisatina okay, also bin ich raus auch wenn ich erst kaufen wollte und er mir schon seine Paypal Mail geschickt hat? Möchte nur sichergehen :))
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Na ja, was heißt "raus sein". Du hast zugesagt, das Teil zu kaufen. Ihr habt einen gültigen Vertrag. Und wenn er kein gewerblicher Händler ist, dann kann er auf Erfüllung bestehen, also darauf, dass du das Zeug kaufst.
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@tinalisatina aber bezahlt habe ich ja nichts etc.. oder verstehe ich das falsch. Ich muss es ja nicht kaufen
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Doch. Wenn er (sinngemäß) sagt: "Das Teil kostet 10 Euro." Und Du sagst: "Ok, dann kauf ich es um den Preis." Dann habt ihr einen gültigen Vertrag. Das hat mit dem Bezahlen nichts zu tun.
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@tinalisatina aber ich habe ja nicht bezahlt, nur weil ich sage ich kaufe es und entscheide mich dann anders kann er mir doch nichts oder?
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DOCH!!!!!
Ich mach ausnahmsweise mal ein paar Ausrufezeichen. Warum willst du das nicht verstehen. Es hat nichts mit dem Bezahlen zu tun, ob Du einen gültigen Kaufvertrag hast oder nicht.
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@tinalisatina okay habe verstanden, was wäre dann die Strafe dafür?
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Es gibt keine Strafe, also nicht für Dich. Ob der anderen ein gewerblicher Händler ist, hast du ja immer noch nicht verraten.
Die einzige "Strafe" ist, dass der Verkäufer (so er ein privater Verkäufer ist) darauf bestehen kann, dass Du die Sache wie vereinbart kaufst und bezahlst.
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Es gibt keine Strafe, also nicht für Dich
Du hast scheinbar noch nicht bemerkt/kapiert, dass der FS verkaufen (sorry für fett schreiben) will.
Er lotet hier nur aus, was ihn evtl. erwarten könnte !
Aber schön, dass Du ihn so gut berätst:)
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Nee, hab ich nicht. Und um das geht es auch gar nicht. Es geht darum, sorry für nicht fett, dass hier manche Dinge behaupten, die einfach nur unwahr sind, weil sie keine Ahnung haben und irgendwo mal was gehört oder gelesen haben. Und deshalb gibt es keine Strafe für den geschilderten Fall.
Warum sollte ich einen anderen Fall (weil andere Fragen) da mit einbeziehen?
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Wenn Du wissentlich illegale Produkte kaufen willst, dann ist das ein strafbare Handlung.
Und der Verkäufer macht sich natürlich auch strafbar.
Mir stellt sich die Sinnfrage. Warum tust Du das?
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illegale Produkte
Ob das illegal ist, kannst Du aber gar nicht wissen.
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Muss ich auch gar nicht. Das muss jeder selber wissen. Häufig genug sind Fake Produkte illegale Nachahmungen und werden beschlagnahmt und vernichtet. Dafür ist der Zoll zuständig; die besuchen viele Messen und schauen sich die Produkte schon mal genauer an. So mancher Hersteller aus Asien schert sich nicht um geistiges Eigentum und kopiert oft erstaunlich gut.
Setz mal bei Ebay eine Rolex mit dem Zusatz Fake ein.
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Häufig genug sind Fake Produkte illegale Nachahmungen
Nein, nicht häufig. Das sind sie immer.
und werden beschlagnahmt und vernichtet
Das kommt drauf an. Gewerblich ja, privat nun mal eben nicht.
Setz mal bei Ebay eine Rolex mit dem Zusatz Fake ein.
Das sind die Regel von ebay, die haben auf ihrer Seite nun mal das Hausrecht und können es zulassen oder auch nicht.
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Ich glaube du hast nicht ganz genau gelesen, naja nicht schlimm. Ich wollte es erst kaufen und habe zugestimmt, dann jedoch gegoogelt und gesehen, dass es strafbar ist. Dementsprechend zurückgerudert und ihn geschrieben das ich es doch nicht mache…
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Deine Aussage oben lautet anders. Da steht zuerst, dass Du wusstest, dass es ein Fake ist. Was Du danach sagst, ist dann schon bedeutungslos.
Grundsätzlich gilt: Wenn Du mitteilst, dass Du das angebotene Produkt kaufst, dann ist das schon ein rechtsgültiger Vertrag. Den müssen beide Seiten erfüllen. Es nutzt dann nix, dass Du eine Minute später sagst, dass Du Dich doch anders entschlossen hast.
Hier hat das kein Gewicht. Er wird Dich nicht verklagen, das Ding abzunehmen und zu bezahlen und Du wärst auch blöd, wenn Du ihn vor Gericht bringen würdest.
Herr Richter: Er soll mir die inserierten 5 Kilo Koks schicken, meine Kohle hat er ja per PayPal bekommen...
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@sumpfbub ja sorry, habe ich eben auch gesehen. Naja aber es ist doch kein Kauf zustande gekommen.. er hat zwar seine Paypal Mail geschickt, aber ich habe abgelehnt
Der Besitz ist legal, der Verkauf nicht.