Ebay -Käufer will nachverhandeln, kann er das tun?

5 Antworten

Du hast ein drei Jahre altes Objektiv verkauft aber ein sechs Jahre altes Objektiv versendet. Böse Zungen behaupten, sowas ist Betrug (Straftatbestand: erschleichen eines Vorteils durch vorspielen falscher Tatsachen, auch der Versuch ist strafbar und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.... Ist also keinesfalls eine Kleinigkeit)

Selbstverständlich kann der Käufer den Artikel zurückgeben und sein Geld zurück verlangen, er hat ja nicht das bekommen was er gekauft hat. Ebenso kann er um Preisnachlass bitten, darauf kannst du eingehen, auf den Rücktritt vom Kaufvertrag (Rücktritt ist was anderes als Widerruf) musst Du eingehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hoffmann636 
Beitragsersteller
 04.07.2020, 00:09

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, ich möchte nur anmerken selbstverständlich habe ich nicht vorsätzlich ein falsches Alter angegeben, auch wenn dies am Umstand nichts ändert .
Mit freundlichen Grüßen

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Gar nichts machen. Ignorieren und fertig. Und wann Du das Teil gekauft hast, kann er ja nicht wissen. Punkt.

Hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung ?

ja hat er.

du hast falsche Daten zum Artikel gegeben. Demzufolge könnte er den Artikel zurück schicken und sein Geld einfordern.

Ja hat er !

Der Artikel entspricht nicbt deiner Beschreibung folglich hast du den Vertrag gebrochen!

Er könnte alternativ auch auf einen Ersatz bestehen und ein Gerät verlangen was der Beschreibung entspricht!

Da DU den Fehler gemacht hast solltest du dringend versuchen dich friedlich zu einigen


verreisterNutzer  04.07.2020, 00:18

Insgesamt gute Antwort, nur gibt es kein Gesetz das den Verkäufer zur Ersatzlieferung von Serienprodukten verpflichten könnte.

Bei Sachmangel, und nichts anderes liegt in diesem Fall vor, kann der Käufer Nachbesserung, Ersatz, Preisminderung oder gleichwertige Alternative erbitten, der Verkäufer muss aber nicht darauf eingehen. Allein der Verkäufer entscheidet ob und welchem Wunsch er entsprechen möchte, nimmt er den Vorschlag nicht an, muss den Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Kunden akzeptieren.

Darüber hinaus steht in diesem Fall der Straftatbestand Betrug im Raum, weshalb der Verkäufer mal lieber ganz ganz kleine Brötchen backen sollte.

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Repwf  04.07.2020, 00:30
@verreisterNutzer

Oh, okay - das kannte ich so nicht

Wie wäre das denn wenn er beim Händler gekauft hätte? Kann der käufer da auf Ware bestehen?

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verreisterNutzer  04.07.2020, 00:37
@Repwf

Ebensowenig. Einzig was ich unerwähnt gelassen hatte, weil es in diesem Fall nicht in Betracht kommt, der Verkäufer hat bei Sachmangel das Recht mindestens zwei mal nachzubessern. Bei all den Dingen ist es egal ob es sich um einen privaten oder gewerbsmäßigen Verkäufer handelt.

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Hoffmann636 
Beitragsersteller
 04.07.2020, 00:39
@verreisterNutzer

Vielen Dank für die fundierte Antwort!
Eine Frage hätte ich dazu noch, vielleicht könnten Sie diese freundlicherweise beantworten.
Sie sprechen vom Straftatbestand Betrug, inwiefern ist ein Irrtum meinerseits bezüglich des Alters Betrug? Müsste es sich da nicht um Vorsatz handeln?
Mit freundlichen Grüßen

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verreisterNutzer  04.07.2020, 00:42
@Hoffmann636

Um tatsächlich auch verurteilt zu werden, muß die betrügerische Absicht bewiesen sein. Aber das Ermittlungsverfahren ist schon schlimm genug.

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Ich würde das objektiv zurücknehmen und dann das Geld zurückerstattet. Das wäre mir den Stress nicht wert