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Antwort
Du hast ein drei Jahre altes Objektiv verkauft aber ein sechs Jahre altes Objektiv versendet. Böse Zungen behaupten, sowas ist Betrug (Straftatbestand: erschleichen eines Vorteils durch vorspielen falscher Tatsachen, auch der Versuch ist strafbar und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.... Ist also keinesfalls eine Kleinigkeit)
Selbstverständlich kann der Käufer den Artikel zurückgeben und sein Geld zurück verlangen, er hat ja nicht das bekommen was er gekauft hat. Ebenso kann er um Preisnachlass bitten, darauf kannst du eingehen, auf den Rücktritt vom Kaufvertrag (Rücktritt ist was anderes als Widerruf) musst Du eingehen.