Ebay -Käufer will nachverhandeln, kann er das tun?

Ich habe ein Objektiv bei ebay verkauft, der Verkäufer war zufrieden mit dem Artikel und bestätigte mir dies ebenfalls in einer Mail als Rückmeldung .
Leider habe ich den Fehler gemacht und das Objektiv in der Beschreibung als "ca . 3 Jahre alt " bezeichnet , was leider nicht stimmte . Es war von 2014.

Nun meldete sich der Käufer und sagte der Preis wäre für ein 6 Jahre altes Objektiv unakzeptabel und er setzte mir eine Frist von 3 Tagen um Ihm einen Preisnachlass zu geben oder er meldet den Fall ebay. Ich würde das Objektiv zwar zurück nehmen obwohl dies explizit im Angebot ausgeschlossen wurde , aber ich bin mir unsicher ob ich dann auch wieder ein tadelloses Objektiv zurück bekomme .

10 Tagen nach der positiven Bewertung und 14 Tage nach Kauf startete der Hersteller des Objektives eine Cashback Aktion , wo das Modell 300 euro günstiger angeboten wird als normalerweise .
Ich bot das Objektiv für 600€ an und akzeptierte den Preisvorschlag von 500€.
Aufgrund der Cashback Aktion bekommt man das Objektiv jetzt für 599€ anstelle von 899€.
Ich vermute der Käufer bemerkte die Aktion und ärgert sich darüber das er für 99€ mehr jetzt ein neues Objektiv inklusive Gewährleistung bekommen könnte .

Da Ich aber nichts von der Aktion wissen konnte, und ich den damaligen Neupreis von 899€ bezahlte , hätte ich einem Verkauf nie unter 500 € zugestimmt insbesondere da Zubehör im Wert von 70€ dem Objektiv beilag.

Hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung ?

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Du hast ein drei Jahre altes Objektiv verkauft aber ein sechs Jahre altes Objektiv versendet. Böse Zungen behaupten, sowas ist Betrug (Straftatbestand: erschleichen eines Vorteils durch vorspielen falscher Tatsachen, auch der Versuch ist strafbar und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.... Ist also keinesfalls eine Kleinigkeit)

Selbstverständlich kann der Käufer den Artikel zurückgeben und sein Geld zurück verlangen, er hat ja nicht das bekommen was er gekauft hat. Ebenso kann er um Preisnachlass bitten, darauf kannst du eingehen, auf den Rücktritt vom Kaufvertrag (Rücktritt ist was anderes als Widerruf) musst Du eingehen.

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