E-Scooter: Unterbeleuchtung erlaubt?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Lichttechnische Anbauten müssen funktionieren, wenn die angebracht werden.

2. Nur lichttechnische Anbauten mit "E" Zeichen an Fahrzeugen erlaubt.

Die Schlussfolgerung daraus kriegst du selbst hin, oder?

Was die Strafen für "erlöschen der Betriebserlaubnis" sind, kriegst du auch selbst raus..

Zur Schweiz:

In der Schweiz werden E-Scooter rechtlich identisch zu Leicht-Motorfahrrädern behandelt.

Höchstleistung: 48V & 500 Watt (bei Dauerleistung).

 Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h; 25 km/h mit Tretunterstützung.

 Rück- und Vorderlicht muss vorhanden sein.

Höchstens 0,7 m breit, 2 m lang und 1,40 m hoch 

 Bremsen für beide Räder, die unabhängig voneinander funktionieren müssen.

 Fahren auf dem Gehweg ist generell verboten, es sei denn es ist per Beschilderung gestattet.

Quelle: https://kixride.de/ratgeber/e-scooter-strassenzulassung/