E-Scooter unter 14?

2 Antworten

In Deutschland dürften E-Kicksooter mit Straßenzulassung zumindest im Beisein eines verantwortlichen Erwachsenen auch durchaus bereits eingeschränkt ab 12 Jahren geführt werden.

Sofern das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, und zudem auch KFZ-Haftpflichtversichert ist, so wird die Versicherung grundlegend auch die unfallbedingten Fremdschäden übernehmen.

Je nach Inhalt des Versicherungsvertrages kann es für den Versicherungsnehmer bei Überlassung des Fahrzeuges an "ungeeignete" Personen ggf. im Nachgang allerdings zu Vertragsstrafen bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung der Police im Anschluß kommen. Dann müßte der Versicherungsnehmer evtl. Strafprämien oder ähnliches an die Versicherung (zurück) zahlen.

Strafrechtliches Handeln läge bis hier her noch nicht vor seitens Nutzer und Überlasser, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit durch Überlassung des Fahrzeuges an eine ungeeignete Person.

Die Nutzung eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges in öffentlichem Verkehrsraum stellt im Grundsatz aber immer eine Straftat dar, und zudem gäbe es dann auch keine Versicherung zur Schadenübernahme gegenüber Dritten bei einem Unfall. Strafrechtlich könntest Du selbst u14 dann zwar noch nicht belangt werden, aber der Überlasser bzw. Fahrzeugeigentümer durchaus.

Allerdings könnte das Unfallopfer für durch Dich mit einem unversicherten (Kraft-) Fahrzeug verursachte Sach-/ und Personenschäden durchaus (eingeschränkt) zivilrechtlich gegen Dich in möglichen Schadenersatzforderungen vor gehen.

Das Fahren mit einem E-Scooter ist grundsätzlich erst ab 14 Jahren erlaubt. Gesetzlich ist das in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. In § 3 der Verordnung steht: „Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.“1 Wenn du unter 14 Jahre alt bist und trotzdem mit einem E-Scooter fährst, ist das eine Straftat. Die Eltern, die als Halter des Scooters fungieren, können dafür bestraft werden.2 Es ist also wichtig, dass Jugendliche das Mindestalter von 14 Jahren erreichen, bevor sie einen E-Scooter nutzen dürfen. 🛴 E-Scooter unter 14 - Suchen (bing.com)


Darkmalvet, UserMod Light   24.08.2024, 19:10

Was du hier schreibst stimmt nicht:

  1. Es ist keine Straftat, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit wenn Kinder mit eScootern unterwegs sind. Es gibt zwar ein Mindestalter aber keinen Tatbestand für den Verstoß dagegen.
  2. Die Regelung mit den 12km/h eScootern ab 12 Jahren ist damals an politischem Widerstand gescheitert.