Polizei Problem?

5 Antworten

Aha, die Kollegen haben dich also angehalten, du kannst dir garnicht vorstellen weshalb, möchtest das erklärt haben und willst wissen, ob du deinerseits die Kollegen verklagen kannst.

Grundsätzlich kann jeder jeden wegen allem verklagen und wenn einer meint, er müsste das tun, dann soll er.

Solange dein vor zwanzig Jahren gekauftes, riesengroßes Gelände, auf dem du mit deinem neugekauften Auto fährst, nicht umfriedet ist, solange ist es Öffentlicher Verkehrsraum.

Umfriedet heißt, dass das Gelände gegen Zutritt gesichert ist.

Da ist also ringsum ein Zaun und außerdem sind die Zugangswege und Zufahrtstraßen ebenfalls zu sichern....

Da du und dein Vater das ja in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise gemacht habt, sind die Kollegen zuerst über den Zaun geklettert bevor sie dich angehalten haben oder wie sollen wir uns das vorstellen....

Du hast ja Glück, dass die Geschichte erfunden ist, denn sonst hättest du nun erheblichen Ärger am Hals.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Wieso jetzt E-Scooter?!

Öffentlicher Verkehrsraum hat nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun! Nur wenn ein Gelände komplett abgeriegelt und die Zufahrt nur für wenige, kontrolliert, möglich ist, handelt es sich um nicht öffentlichen Verkehrsraum.

Insofern hast du eine "Fahren ohne Fahrerlaubnis" mit allen Konsequenzen an der Backe.

Solange dieses Grundstück nicht eingezäunt ist, ist es öffentlich zugänglich und Du darfst da auch nicht fahren, leider ist das so geregelt, sonst könnte ja jeder auf Feldwegen fahren und behaupten, das wäre Privatgrundstück...

So steht es geschrienben:

Wer üben möchte, darf auf privatem Gelände ohne Führerschein ein Auto steuern. Das ist zumindest nicht gesetzlich verboten. Beim Übungsgelände kommt es darauf an, dass es für andere Verkehrsteilnehmer unzugänglich ist. Ein Feldweg oder ein Parkplatz ist nur dann privat, wenn es „umfriedet“ ist.

https://www.rueden.de/blog/verkehrsrecht/fahren-ueben-ohne-fuehrerschein-wo-ist-das-erlaubt/

Hier steht es nochmal genauer, falls Du nicht weißt was umfriedet heißt...

Wenn das Gelände komplett umzäunt ist, hast du Recht und darfst dort fahren. Wenn nicht, hat der Polizist Recht und du darfst dort nicht fahren, weil.das Gelände öffentlich zugänglich ist, auch wenn es privater Grund ist.

Nur weil Papa mal das Gelände gekauft hat, darf man noch lange nicht alles tun, was man will.

Wie hier bereits mehrfach geschrieben wurde, geht es in erster Linie darum, wie das Gelände zugänglich ist. Wenn es nicht komplett eingezäunt und damit als Privatgelände erkennbar ist, darfst auch Du dort nicht ohne Führerschein fahren.

Wenn Du Dich wunderst, wieso die Polizei dort autaucht, dann gibt es eigentlich zwei Möglichkeiten. Den Polizisten ist Deine Fahrweise auf dem Gelände aufgefallen und die wollten überprüfen, wer da rumfährt. Oder die Polizei hat eine Meldung bekommen, dass sich da jemand, wahrscheinlich unbefugt, auf dem Gelände rumtreibt und die wollten nur überprüfen, ob da etwas dran ist. Und gemäß Deiner Beschreibung der Situation war da ja auch etwas dran. Sie haben Dich ohne Führerschein auf einem öffentlichen Gelände angetroffen.

Es ist auch vollkommen egal, ob Du Dir das Auto neu gekauft hast oder nicht. Ohne Führerschein darfst Du damit nicht fahren. Und es kann durchaus passieren, dass der Führerschein jetzt noch etwas warten muss. Das erfährst Du dann wahrscheinlich aus dem Bussgeldbescheid, den Du vermutlich erwarten darfst.

Und jetzt finde den Fehler in Deinem Denken. Viel Erfolg.