E-Scooter mit ABS?

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Wenn das Fahrzeug eine ABE besitzt , dann darf es mit einer entsprechenden KFZ-Haftpflichtversicherung auch im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden .

Elektro-Kleinfahrzeuge unterliegen abseits der ABE keiner gesonderten Anmelde- / und Zulassungspflicht . Nur ein Versicherungskennzeichen mit entsprechendem Versicherungsvertrag muß vorhanden sein .

Klar beantragen über die "kfz" versicherung

Schreib doch mal Marke und Modell, damit kriegt man es schneller raus.