Wenn das Fahrzeug eine ABE besitzt , dann darf es mit einer entsprechenden KFZ-Haftpflichtversicherung auch im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden .
Elektro-Kleinfahrzeuge unterliegen abseits der ABE keiner gesonderten Anmelde- / und Zulassungspflicht . Nur ein Versicherungskennzeichen mit entsprechendem Versicherungsvertrag muß vorhanden sein .