Duschen und danach wudhu nehmen?

4 Antworten

Wenn das Duschen (Baden) mit der Absicht (Niyya) geschieht, sich vom Dschanâba-Zustand zu reinigen, um die notwendige große Reinheit zu erlangen, dann ist dies in einem solchen Fall eine gültige Reinigung. 

Wenn das Duschen jedoch rein gewohnheitsmäßig vorgenommen wird, weil man sich sauber fühlen oder abkühlen möchte, so gilt dies nicht als eine korrekte Reinigung von der großen Unreinheit (Al-Hadath Al-akbar). Das rituelle Gebet wäre somit nicht gültig, selbst wenn man danach die Gebetswaschung (Wudû) vornimmt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – طالب العلم

Wa alaykum-salam.

Wenn du geduscht hast, dann hast du Ghusl genommen, und musst nicht Wud‘hu machen, denn da befindest du dich in der Rituellen Einheit. Wenn du Ghusl hingegen gebrochen hast, dann nimm Wud‘hu, InShaAllah.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

NafriausNador  29.07.2023, 00:04

Wenn das Duschen (Baden) mit der Absicht (Niyya) geschieht, sich vom Dschanâba-Zustand zu reinigen, um die notwendige große Reinheit zu erlangen, dann ist dies in einem solchen Fall eine gültige Reinigung.

Wenn das Duschen jedoch rein gewohnheitsmäßig vorgenommen wird, weil man sich sauber fühlen oder abkühlen möchte, so gilt dies nicht als eine korrekte Reinigung von der großen Unreinheit (Al-Hadath Al-akbar). Das rituelle Gebet wäre somit nicht gültig, selbst wenn man danach die Gebetswaschung (Wudû) vornimmt.

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Sofern du vorher geduscht hast und nicht die Toilette betreten hast oder ein Darmwind von dir gegeben hast dann ist man im reinen Zustand und muss kein Wudu/Abdest machen nach der Dusche da man eine Ganzkörperwaschung vollzogen hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Viel Bildung in die Richtung genossen

NafriausNador  29.07.2023, 00:01

Zwischen den Gelehrten gibt es Meinungsverschiedenheiten.

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Trimi98  29.07.2023, 00:07
@NafriausNador

Ich gehe anhand der hanafitischen Rechtsschule die am weitesten verbreitet ist unter der Ummah.

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NafriausNador  29.07.2023, 00:04

Wenn das Duschen (Baden) mit der Absicht (Niyya) geschieht, sich vom Dschanâba-Zustand zu reinigen, um die notwendige große Reinheit zu erlangen, dann ist dies in einem solchen Fall eine gültige Reinigung.

Wenn das Duschen jedoch rein gewohnheitsmäßig vorgenommen wird, weil man sich sauber fühlen oder abkühlen möchte, so gilt dies nicht als eine korrekte Reinigung von der großen Unreinheit (Al-Hadath Al-akbar). Das rituelle Gebet wäre somit nicht gültig, selbst wenn man danach die Gebetswaschung (Wudû) vornimmt.

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Du verbleibst in der rituellen Reinheit, bis diese aufgehoben wird. Und du musst nach dem Wudu nicht duschen, da der Wudu erst einmal ausreicht, bis dieser gebrochen wird: Leibwind, Stuhlgang...