Duschen und danach wudhu nehmen?
As saalamu alaikum liebe Geschwister also ich hab eine frage ich möchte auch in der schule beten also natürlich wo niemand ist. Und meistens mache ich in der schule nichts was den wudhu bricht also auf die toilette gehen oder sonst was und ich wollte fragen weil ich gehe vor der schule immer normal duschen soll ich nach dem duschen einfach wudhu nehmen? Oder nach wudhu duschen
4 Antworten
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Wenn das Duschen (Baden) mit der Absicht (Niyya) geschieht, sich vom Dschanâba-Zustand zu reinigen, um die notwendige große Reinheit zu erlangen, dann ist dies in einem solchen Fall eine gültige Reinigung.
Wenn das Duschen jedoch rein gewohnheitsmäßig vorgenommen wird, weil man sich sauber fühlen oder abkühlen möchte, so gilt dies nicht als eine korrekte Reinigung von der großen Unreinheit (Al-Hadath Al-akbar). Das rituelle Gebet wäre somit nicht gültig, selbst wenn man danach die Gebetswaschung (Wudû) vornimmt.
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Wa alaykum-salam.
Wenn du geduscht hast, dann hast du Ghusl genommen, und musst nicht Wud‘hu machen, denn da befindest du dich in der Rituellen Einheit. Wenn du Ghusl hingegen gebrochen hast, dann nimm Wud‘hu, InShaAllah.
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Wenn das Duschen (Baden) mit der Absicht (Niyya) geschieht, sich vom Dschanâba-Zustand zu reinigen, um die notwendige große Reinheit zu erlangen, dann ist dies in einem solchen Fall eine gültige Reinigung.
Wenn das Duschen jedoch rein gewohnheitsmäßig vorgenommen wird, weil man sich sauber fühlen oder abkühlen möchte, so gilt dies nicht als eine korrekte Reinigung von der großen Unreinheit (Al-Hadath Al-akbar). Das rituelle Gebet wäre somit nicht gültig, selbst wenn man danach die Gebetswaschung (Wudû) vornimmt.
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Sofern du vorher geduscht hast und nicht die Toilette betreten hast oder ein Darmwind von dir gegeben hast dann ist man im reinen Zustand und muss kein Wudu/Abdest machen nach der Dusche da man eine Ganzkörperwaschung vollzogen hat.
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Ich gehe anhand der hanafitischen Rechtsschule die am weitesten verbreitet ist unter der Ummah.
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Wenn das Duschen (Baden) mit der Absicht (Niyya) geschieht, sich vom Dschanâba-Zustand zu reinigen, um die notwendige große Reinheit zu erlangen, dann ist dies in einem solchen Fall eine gültige Reinigung.
Wenn das Duschen jedoch rein gewohnheitsmäßig vorgenommen wird, weil man sich sauber fühlen oder abkühlen möchte, so gilt dies nicht als eine korrekte Reinigung von der großen Unreinheit (Al-Hadath Al-akbar). Das rituelle Gebet wäre somit nicht gültig, selbst wenn man danach die Gebetswaschung (Wudû) vornimmt.
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Du verbleibst in der rituellen Reinheit, bis diese aufgehoben wird. Und du musst nach dem Wudu nicht duschen, da der Wudu erst einmal ausreicht, bis dieser gebrochen wird: Leibwind, Stuhlgang...
Zwischen den Gelehrten gibt es Meinungsverschiedenheiten.