Dürfte sich die Bevölkerung rechtlich gesehen gegen die Regierung stellen?
Hi, ich habe mich gefragt wenn die Bevölkerung von Deutschland (und ich meine in dem Szenario die Mehrheit) mit der Regierung von Deutschland unzufrieden ist, weil Fehlentscheidungen getroffen wurden (z.B. viel zu hohe Steuern, zu viel für die Regierung, etc.), dürfte die Bevölkerung die Regierung einfach so stürzen? Ich glaube schon weil steht nicht im Grundgesetz alle Macht geht vom Volk aus?
PS: Ich erwähne hier auch nochmal das es sich hierbei um ein fiktives Szenario handelt und mir egal ust wie realistisch oder unrealistisch dieses Szenario ist.
4 Antworten
Art. 20 GG gewährt jedem Deutschen ein Recht auf Widerstand gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen möchte, jedoch nur, wenn andere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Andere Handlungen oder ein generelles Versagen fallen nicht darunter.
Im September hat die deutsche Bevölkerung wieder die Möglichkeit sich gegen die Regierung zu stellen, indem sie eine neu Regierung wählt. Das wäre dann die Mehrheit. Eine "Mehrheit", die sich mit Gewalt, ihr eingebildetes Recht nimmt, ist nicht legitimiert.
Alle Macht geht vom Volke aus, ist zwar vollkommen richtig. Aber Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Dein Szenario wäre eine Anarchie. Wie will ein solcher Pöbelhaufen denn überhaupt feststellen, ob er die Mehrheit vertritt?
Hier wäre ein Hinweis auf Art. 20 GG die richtige Antwort gewesen. Wie wird man eigentlich Experte, wenn einem die richtigen Antworten nicht einfallen?
Diese Grundgesetzänderung müßte erstmal rechtskräftig beschlossen werden, mit 2/3 Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates.
Wie soll die zustande kommen über Partei- und Regierungsgrenzen hinweg, wenn das Volk das ablehnt?
Das ganze nennt sich "Abwahl"
Na selbstverständlich darf die Bevölkerung das, d.h. das geht durch turnusmässige Abwahl oder durch Generalstreik.
oder durch Generalstreik
In Deutschland ist ein Generalstreik kraft Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unzulässig!
Haha! Wenn eine Regierung unbedingt weg soll, dann streikt das Volk so lange, bis die Regierung weg ist. Kein Gericht ist davor ...
Und wenn eben, wie ich auch in meiner Frage schon angedeutet habe, die Zeit zwischen den Wahlen auf 8 Jahre erhöht werden würde, aber die Leute das nicht wollen?