Dürfte man das?

8 Antworten

Hi hallo,

wenn der Typ Dich begrabscht und Du Ihn aufgefordet hast das zu lassen und er macht trotzdem weiter.

Dann ist das eine sexuelle Belästigug Dir gegenüber und Dein Freund darf Dich dann verteitigen. Muss ja nicht unbedingt schlagen sein, aber wenn dann dürfte er das auch machen um Dich zu verteitigen und zu schützen.

Gruß Vanni :)


prauma 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 16:04

Es ist aber nicht erst sexuelle Belästigung wen ich ihn bitte es sein zu lassen

Sag mal was laberst du für einen Mist wen er mich begrabscht ist es sexuelle Belästigung egal wie oft ich ihn gebeten habe es zu lassen

Just4Asking  05.09.2023, 16:08
@prauma

Wirklich schockierend wie die Leute hier das klärende Gespräch suchen wollen. Wenn eine minderjährige begrabscht wird, wird ohne Gnade dazwischen Gegangen. Ein Schlag ins Gesicht ist dazu ein legitimes Mittel (Außer der Grabscher ist vlt selbst 13 und 1 Meter groß, dann darf man ihn natürlich ned wegballern)

Leute Kopf einschalten und ned wegkucken, wenigstens noch jemand hier der Helfen würde und ned erst das Handy auspackt und mit zu filmen.

xVanni20x  05.09.2023, 21:30
@Just4Asking

Bevor man was schreibt sollte man die Gesetze kennen und nicht so eine Mist hinschreiben. Und andere Leute nicht dumm anmachen.

Alles dummes Geblubber. Oh man.

Just4Asking  14.09.2023, 15:59
@xVanni20x

Aha, dann hau mal raus mit den Gesetzen. Ich lach mich kaputt, bin gespannt was nun kommt :D

Wenn es optimal keine Entscheidung gäbe dann ja. Aber ihr könntet ihn dann einfach ignorieren :)


prauma 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 16:05

Was für ignorieren auf welcher Welt lebst du

Rechtliche eher nein, aber solche Schweine haben das verdient. Sollte es zu einer Anzeige kommen, sind 2 stimmen gegen eine, dann kommt noch die Tatsache von Belästigung dazu...

Mal angenommen in Deutschland würde man nicht auf die Verhältnissmäßigkeit der Mittel achten, hätten keinen "Jedermannsparagraphen", der Begriff unmittelbar ist zeitlich gedehnt und Notwehr neu definieren, dann immer mitten in die Fresse rein.


prauma 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 16:40

??

Wenn der andere Typ gerade noch dabei ist, als zB. seine Hand auf deinem Po, deiner Brust, deinem Schritt und er lässt nicht los, dann ja, darf er im Sinne der Nothilfe handeln und auch Gewalt anwenden.

Sobald der Typ aber losgelassen hat, ist juristisch der "Angriff" auf dich beendet. Also darf dann dein Freund nicht mehr zuschlagen. Weil das wäre dann ja keine Verteidigung mehr.


prauma 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 15:54

Aber trotzdem hat der typ mich belästigt und kommt dan einfach so davon?

TheQ86  05.09.2023, 16:03
@prauma

Nein. Auch hier sieht das Gesetz das Recht vor, einen Straftäter "auf frischer Tat" selbst festzunehmen. Stichwort Jedermann-Festnahme.

Hier mal ein legales Szenario:

Du sitzt in der Bahn mit deinem Freund. Ein Perverso kommt und grabscht dir an die Brust. Du rufst nein, drehst dich weg, versuchst mit deinen Händen seine wegzudrücken, aber der Täter lässt nicht los. Er macht weiter. Dann darf dein Freund ihn freilich wegschubsten, wegzerren und wenn der Typ sich durch nix davon abhalten lässt und immer noch an dir klemmt, darf er auch mal schön legal eins aufs Fressbrett bekommen.

Wenn man es jetzt nicht gerade mit einem wahnhaften Bluthund zu tun hat, der trotzdem noch an dir hängt (und das ist selten der Fall) hält sich der Grabscher jetzt die Blutige Nase und sitzt erstmal am Boden, auf jeden Fall wird er dich dann erstmal losgelassen haben. Das ist jetzt der Moment, ab dem jede weitere Gewalt eine Körperverletzung wäre. Korrekt wäre also jetzt die Polizei zu rufen und den Typen anzuzeigen. Will er fliehen, hat jeder, der diese Straftat an die bezeugt hat das Recht, den Typen festzuhalten. Je mehr er versucht zu entkommen umso intensiver darf man ihn auch festhalten, bis die Polizei kommt. Wendet der Täter Gewalt an um zu entkommen, darf der Festnehmende widerum auch aus Notwer Gewalt anwenden und wieder nur so lange, wie der tatsächliche Angriff besteht.

Du siehst also, wenn man sich auskennt, gibt es tatsächlich legale Möglichkeiten mit der Situation umzugehen, ohne dass der Typ davon kommt.

Was aber halt nicht geht ist, wenn der Typ dann gerade nichts tut, ihm eine reinzudrücken weil man sauer ist. Weil das wäre dann wieder Selbstjustiz.

prauma 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 16:10
@TheQ86

Nur weil ich darauf nicht reagiere (vielleicht weil ich Angst habe) oder nicht sage dass er aufhören soll hat er mich trotzdem begrabscht und sexuell belästigt

TheQ86  05.09.2023, 16:18
@prauma

absolut. jemand der dir hilft muss auch nicht warten bis du nein sagt. wenn er davon überzeugt ist du willst das nicht darf er reagieren. und ich behaupte mal niemand will einfach so in der bahn begrabscht wersen