Dürfte ich in meinem eigenen Lagerhaus wohnen, wenn es mir gehört?

5 Antworten

Kommt drauf an, wo es steht. In einem Gewerbegebiet darfst du da z. B nur als Betriebsinhaber oder z. B. als Hausmeister wohnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Nein

1. Im Gewerbegebiet darf man nicht einfach wohnen. Es gibt da bestimmte Regeln die zu beachten sind

2. Dürfen gewerbliche Immobilien nicht einfach bewohnt werden. Du müsstest ein Nutzungsänderungsantrag stellen.

3. Müssen Wohngebäude gewisse Bedingungen erfüllen, sonst darf man dir das wohnen dort untersagen.

Du bist nicht der erste der auf die idee gekommen ist, habe tatsächlich auch schon mit der idee gespielt. Leider gibt es hier viele Regel die zu beachten sind.

Nein, normalerweise nicht. Sowohl Gebäude als auch Grundstück sind für bestimmte Zwecke freigegeben, da dürfte meist Lagerhalle und Wohnbebauung nicht deckungsgleich sein.

das Problem ist nicht die Miete die Klassifizierung des Landes

Nur auf Bauland darf man wohnen.

Aber in Schrebergärten (Grünfläche) und Gewerbeland darf nicht übernachtet werden jedenfalls nicht für immer.

Lässt man zu das Auch da ganzjährige gewohnt werden darf, kauf niemand mehr Bauland.


Simon38838383 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 00:38

Was wäre wenn man es zu eine Art Wohnung umbauen würde ?

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Hallo,

ein Lagerhaus ist nur zum Lagern. Ein Wohnhaus zum Wohnen.

Will man es ändern, braucht man eine Genehmigung zur Nutzungsänderung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung