Einbrecher bei uns im Wohnheim bewusst geschlagen war es Notwehr?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an.. je nach Lage..
Aber in den Meisten fällen entscheidet das die Staatsanwaltschaft

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vieles erfahren sowie gelernt und gelesen. 🌏

Das war genau richtig gewesen !

Das hat der Depp eben davon, was solls... Der hat schön was drauf bekommen, zwar nicht genug aber immerhin hat er es deutlich gespürt. Bei mir wäre der Einbrecher noch schlechter weg gekommen ;-) ! So Leute brauchen einen Denkzettel den sie ihr ganzes Leben nicht vergessen. Immer feste drauf ! Da passiert garnix, es war mehr als gerechtfertigt !


Nad9675  07.12.2022, 14:51

🤦🏼‍♀️

1
Als er aber vom Dieb gesehen wurde und bedroht wurde

Das ist spätestens der Moment wo das Handeln durch Notwehr abgedeckt wurde.


Nad9675  07.12.2022, 14:50

Nö.

Er hätte ihn bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen dürfen, zum durch einsperren in den genannten Raum, aber ihm zwei Finger zu brechen und blutig zu prügeln überschreitet nun mal den Rahmen der Notwehr.

1
Artus01  07.12.2022, 16:33
@Nad9675
Er hätte ihn bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen dürfen, zum durch einsperren in den genannten Raum,

Nö, dummerweise handelt es sich bei dem Tatort um ein Wohnheim, nicht um ein Gefängnis.

aber ihm zwei Finger zu brechen und blutig zu prügeln überschreitet nun mal den Rahmen der Notwehr.

Nö, auch nicht. Einfach ausgedrückt: Wo gehobelt wird da fallen Späne.

0

Solange der Dieb ihn nicht angegriffen hat, ist das keine Notwehr! Er darf ihn aber irgendwie hindern zu klauen, ohne ihn zu verletzten, aber nicht so!


Artus01  07.12.2022, 14:11

Ebenfalls falsch.

2
Artus01  07.12.2022, 14:13
@Leonardinho967

Weil es Notwehr ist, das kann für den Einbrecher schonmal schmerzhaft sein und auch zu Verletzungen führen, er könnte sogar tot sein.

1
Artus01  07.12.2022, 14:17
@Leonardinho967

Natürlich wäre das Notwehr, auch wenn der Einbrecher hinterher tot ist, er trägt nämlich selbst das volle Risiko für sein Handeln.

3

In dem Rahmen war es bereits eine Körperverletzung, da nicht verhältnismäßig. Er hätte ihn zwar mit Gewalt stoppen dürfen, aber das war völlig drüber.


Artus01  07.12.2022, 14:11

Auch Schwachfug.

2
Artus01  07.12.2022, 16:30
@Nad9675

Tja, im Gegensatz zu Dir habe ich das gelesen und auch verstanden, was man von Dir nicht behaupten kann. Trotzdem taugt der Link nur bedingt. Aber eine der Kernausssagen sollte auch Dir aufgefallen sein:

Generell besteht im Falle der Notwehr keine Verpflichtung dahingehend, dass das Opfer eines Angriffs zuerst die Verhältnismäßigkeit seines Handelns prüfen muss.

Der Angreifer trägt immer das volle Risiko.

0
Nad9675  07.12.2022, 19:04
@Artus01

Bitte ganz zitieren

Generell besteht im Falle der Notwehr keine Verpflichtung dahingehend, dass das Opfer eines Angriffs zuerst die Verhältnismäßigkeit seines Handelns prüfen muss. Eine schwere Körperverletzung muss es etwa nicht über sich ergehen lassen, wenn diese letztlich nur durch die Tötung des Angreifers abzuwenden ist.

Auch hier wieder die Verhältnismäßigkeit.

0
Artus01  07.12.2022, 19:33
@Nad9675

Schon wieder was nicht geschnallt:

!!! keine Verpflichtung !!!

dahingehend, dass das Opfer eines Angriffs zuerst die Verhältnismäßigkeit seines Handelns prüfen muss.

0