Eine Bekannte war mal in einen Dreier verwickelt. Ein befreundetes Paar ließ in Schwipslaune durchblicken, dass sie etwas Verstärkung im Bett brauchen könnten - und die Bekannte machte mit.

Ohne Fragen, äh, diskret auf den Busch klopfen tut sich nichts.

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Es ist einfach schön. Und dann ist immer noch der Nervenkitzel dabei, ob es beim Kuscheln bleibt: lässt sie sich küssen, wie verschmust wird sie, wann/wobei pfeift sie mich zurück...

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Nein, finde ich nicht rassistisch.

Bei uns im Haus wohnten mal schwarze Amerikaner. Sie bezeichneten sich selbst als "black." Sie sahen es offenbar nicht als Beleidigung an.

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Lies hier nach: § 859 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Du darfst ihm die Beute mit Gewalt wieder abnehmen.

§ 227 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

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