Dürfte der Papst ins künstliche Koma versetzt werden?
Oder gibt es auch andere Dinge die bei ihm nicht gemacht werden dürfen aus religiösen Gründen?
7 Antworten
Das kommt eher auf die Notwendigkeit an. An sich könnte z. B. manches als Freiheitsberaubung usw. gewertet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Er befindet sich in der Klinik ja auch in einer Art Abhängigkeitsverhältnis gegenüber den Ärzten. Würden die eine Maßnahme ergreifen, die seine Freiheiten wesentlich einschränkt, ohne dass es eine Notwendigkeit gibt (Koma bedeutet ja, dass er dann nicht mehr ansprechbar etc. ist), dann könnte das entsprechend als so eine Art Missbrauch des Berufs gesehen werden bzw. wohl als Freiheitsberaubung. Wenn er das zudem gesundheitlich überstehen kann.
Aktueller Fall Bonner Kinderpsychiater Winterhoff vor Gericht - Nachrichten - WDR
Hier hat ein Arzt Patienten ohne Notwendigkeit behandelt / medikamentiert und das wurde als Körperverletzung gewertet. Bei solchen "lapidaren" Sachen geht die Justiz scheinbar hart vor. Weil auch da ist dieses Abhängigkeitsverhältnis. Der Patient befindet sich ja auch in einem vulnerablen Zustand gegenüber dem Arzt.
Ein künstliches Koma wird aus medizinischen Gründen eingeleitet, um Patienten zu stabilisieren, Schmerzen zu lindern, Genesung herbeizuführen.
- Die katholische Kirche lehnt Sterbehilfe ab und setzt sich für den Schutz und die Würde des Lebens bis zum natürlichen Tod ein, weshalb alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, werden müssen.
- Zunächst einmal ist der Papst auch nur ein Mensch, der medizinisch behandelt wird. Wenn im Rahmen dieser Behandlung „faktische Sedisvakanz“ vorliegt, gibt es Regeln im Kirchenrecht.
- Während der letzten Monate des Pontifikats von Johannes Paul II. wurde der Begriff der „faktischen Sedisvakanz“ geprägt. Gemeint ist damit, dass der Papst zwar lebt, seinen Aufgaben aber aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen kann.
....dass es im Fall eines Falles Aufgabe genau dieses Kollegiums sein dürfte, das Wirksamwerden des bedingten Amtsverzichts und damit das Eintreten einer faktischen Sedisvakanz festzustellen. Dort heißt es: "Die Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen." Da es die Kardinäle sind, die einen neuen Papst wählen müssen, können folgerichtig nur sie – am besten einmütig – das Eintreten einer Sedisvakanz festzustellen, die nicht durch Tod oder durch unmittelbare Rücktrittserklärung zustande gekommen ist.
Nach der Logik dürfte er auch vor OPs keine Betäubung kriegen.
Das künstliche Koma ist ja nicht wirklich ein Koma, sondern nur eine Dauernarkose, damit der Körper zur Ruhe kommt und Mediziner haben auch große Probleme mit dem verwirrenden Begriff. Denn viele Menschen setzen es gleich mit künstlicher Lebenserhaltung, was aber etwas völlig anderes ist.
Dürfte der Papst ins künstliche Koma versetzt werden?
Selbstverständlich.
Oder gibt es auch andere Dinge die bei ihm nicht gemacht werden dürfen aus religiösen Gründen?
Eigentlich dürfte nur Sterbehilfe tabu sein.
Ja dürfen sie.
Die katholische Kirche befürwortet alle medizinischen Eingriffe, die Leben erhalten und Schmerzen lindern. Nur moralisch fragwürdige Eingriffe (Sterbehilfe oder Abtreibung als Beispiel) sind nicht erlaubt. Sprich: alles was für das Leben ist, ist erlaubt, alles was gegen das Leben ist, ist verboten