Dürfen zwei Arbeitsverträge parallel laufen?
Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag, der zu Monatsbeginn beginnen würde. Allerdings besteht in diesem Zeitraum beim alten Arbeitgeber noch ein eingetragener Urlaub. Ist es legitim, die Kündigung auf den Tag nach Urlaubsende zu schieben, während der neue Vertrag also bereits läuft? Danke.
2 Antworten
Nach dem Termin, zu dem Du gekündigt hast, kannst Du eh keinen Urlaub bei Deinem bisherigen Arbeitgeber nehmen. Das heißt, bis zum Ende Deines Urlaubs muss die Anstellung noch laufen oder Du musst Dir den noch nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen.
Wenn jedoch die bisherige Anstellung weiterläuft, weil Du den Urlaub nehmen willst, wird der neue Job wie eine zweite Anstellung versteuert und nicht so, als hättest Du nur eine.
Können kannst Du schon, aber dann gilt das als zwei Arbeitsstellen gleichzeitig mit dementsprechend wohl sehr hohen Steuern währenddessen für den zweiten und Deine Arbeitgeber müssen beide dem auch erst zustimmen. Und Du darfst gemäß Arbeitszeitgesetz die maximale Gesamtzahl der offiziellen Arbeitsstunden nicht überschreiten (= 48 bzw. 60 Stunden wöchentlich; für den einen Betrieb, bei dem Du dann gerade Urlaub hast, zählt die reguläre Stundenzahl)
Dann wird der alte ab dem Monat mit Stkl 6 abgerechnet.
Dann kann ich die Kündigung also nach dem bereits vereinbarten Urlaub legen, was zwei Wochen nach Beginn des neuen Arbeitsvertrages wäre?