Was genau darf in die Mündliche Note mit einfließen?
Dürfen folgende Dinge mit einfließen:
- Zu spät kommen
- Hausaufgaben vergessen
- Sehr oft aufs Klo im Unterricht
- Unentschuldigte Fehltage
- Entschuldigte Fehltage
- Ständiges rum rascheln im Unterricht (am Schulranzen, mit Papier etc.)
7 Antworten
In die mündliche note darf eigentlich nur die Häufigkeit und Qualität der Beiträge im Unterricht einfließen.
Jedoch gibt es eine sog. Epochalnote, in die auch das Verhalten und die oben angeführten Dinge wie z.B. nicht gemachte Hausaufgabe mit einfließen.
LG
Dieses Verhalten gibt sehr unschöne Einträge im Klassenbuch und wird in das soziale Verhalten miteinbenotet. In die mündliche Note aber leider nicht. Was der Lehrer aber machen kann, ist, einen entsprechenden Kommentar über dieses Verhalten auf dem Zeugnis erscheinen zu lassen, was sich absolut nicht gut macht.
Also bei uns gibt es epochal-noten (bzw. Epo-noten) in welche nicht nur die mündliche Beteiligung sondern halt auch so Fakten wie du schon aufgezählt hast mit einfließen. Das mit den Fehltage weiß ich allerdings nicht 🙈🤷🏻♀️
Die meisten kann man berücksichtigen.
Aber sehr oft auf Toilette und ständiges rumrascheln aber nicht.
Entschuldigte Tage können berücksichtigt werden wenn man mindestens 20% fehlt
Meiner Meinung nach darf alles mit einfliessen.