Dürfen Psychologen eine Diagnose stellen oder dürfen das nur Psychiater?
5 Antworten
Psychologen dürfen dir eine Verdachtsdiagnose stellen. Eine vollständige Diagnose kann dir ein Psychologe aber - unabhängig davon, ob er es darf - überhaupt nicht stellen, da hierfür eine körperliche Untersuchung und der Ausschluss von somatischen Ursachen notwendig ist. Das übernimmt häufig der Psychiater, aber auch ein Allgemeinmediziner, Neurologie oder Psychosomatiker ist dazu fähig.
In Deutschland dürfen das sowohl Psychotherapeuten, als auch Psychiater. Psychologen dürfen im Grunde genommen nichts. In Österreich/der Schweiz ist ein Psychologe in etwa das selbe, wie hierzulande ein Psychotherapeut.
Meines Wissens dürfen das auch Psychiater, wobei sie allerdings zuförderst die so genannten F - Diagnosen nach ICD10 stellen, also Diagnosen über eine psychische Erkrankung!
Psychologen dürfen eine Diagnose stellen, sie dürfen aber im Gegensatz zu einem Psychiater oder Neurologen keine Medikamente verschreiben.
Das ist so nur bedingt richtig.
Für medizinische Diagnosen bei psychischen Erkrankungen (die sogenannten F-Diagnosen des ICD-10) gibt es einen Approbationsvorbehalt!!
Eine Approbation haben nur Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten!
Es genügt nicht, Psychologe zu sein! Vielmehr bedarf es einer zusätzlichen mehrjährigen Psychotherapeutischen Ausbildung mit anschließender Approbation.
Sie sind allein als 'Psychologen' NICHT berechtigt, medizinische Diagnosen über psychische Erkrankungen zu stellen! (s. meinen Beitrag).
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt (im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen) dazu Folgendes in der Broschüre "Psychische Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der somatischen Rehabilitation" (2018, 1. Aufl.):
"Wer darf F-Diagnosen stellen?
Die Diagnose einer psychischen Erkrankung zu stellen, obliegt grundsätzlich einem Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten (Approbationsvorbehalt). Dem Facharztstandard folgend sollte der Arzt über eine entsprechende psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische (Zusatz)Weiterbildung verfügen. Grundsätzlich ist der Unterzeichner des ärztlichen Entlassungsberichts für die gestellte Diagnose und die diesbezüglich durchgeführte Behandlung verantwortlich."
Impressum:
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Du meinst wohl statt 'Psychiater' die Berufsgruppe der 'Psychologen'. Diese sind NUR mit einer Approbation als 'Psychologischer Psychotherapeut' dazu berechtigt.