Dürfen Polizisten sowass sagen?

SevSnape  13.08.2024, 16:38

Um welche Situation geht's denn?

Das ganze ist nämlich Situationsabhängig)

Abvgel 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:39

Mobbing provokation der täter schlägt zu erst zu

SevSnape  13.08.2024, 16:41

Und wie genau wird jetzt um Hilfe gebeten? Bzw. Was wird erwartet. Und wer bittet um Hilfe der Täter oder das Opfer.

Das sind immernoch etwas zu wenig Infos.

Abvgel 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:42

Der täter wird zusammen geschlagen. Und polizei wird gerufen der täter bittet um hilfe sie polizei sagt nein selbst schuld

Still  13.08.2024, 18:09

Wie soll denn die verweigerte Hilfe aussehen? Auf die Beine helfen? Sachen aufheben?

Abvgel 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 18:12

Das kind wird krankenreif geprügelt

8 Antworten

Ok, hinsichtlich der geschilderten Situation, kann die Polizei das nicht sagen.

Hier greift unter anderem das Legalitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Polizei jede Straftat, von der sie Kenntnis erlangt, verfolgen muss. Ansonsten würde der Polizist selber eine Staftat begehen.

Auch Gefahrenabwehr, hier zum Beispiel bei den Rechtsgütern Gesundheit und Rechtsordnung gehört dazu und kann bei Missachtung zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiert mich!

Abvgel 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:51

Danke dir !

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Von Experte PolNRW93 bestätigt

ja sicher. wenn du zur Polizei gehst und quengelst, dass dir dein Eis runter gefallen ist, dann ist es nicht deren Aufgabe, dir ein neues zu kaufen.

A provoziert B und als die Provokation nichts bringt schlägt A zu und bekommt dann selbst richtig aufs Maul.

Und wo genau soll die Polizei jetzt helfen?

A geht mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Die Polizei nimmt die Aussagen von A und B auf, befragt evtl. noch Zeugen.

Die sagen alle aus, dass A eine Schlägerei provoziert und dann angefangen hat; das Verhalten von B war Notwehr.

Evtl. wird die Sache noch dem StA vorgelegt und der stellt die Sache dann ein.

Das kommt ganz darauf an, wobei um Hilfe gebeten wird.

Wenn du sie bittest, dir beim Auto waschen zu helfen, ist es völlig legitim, wenn sie das ablehnen.

Wenn du dich hingegen in einem Notstand befindest, spielt es erstmal keine Rolle, ob du selbst daran schuld bist.


SevSnape  13.08.2024, 16:39

Auch nicht in jeder "Notlage" liegt ja auch immer ein bisschen im Auge des Betrachters, was als Notlage definiert/empfunden wird.

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DameDePique  13.08.2024, 16:43
@SevSnape

Da hast du vollkommen Recht, Notstand wäre hier der geeignetere Begriff, dementsprechend angepasst.

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Das hängt davon ab wofür die Hilfe benötigst. Grundsätzlich aber mal "nein" wenns denn eine polizeiliche Relevanz hat