Ist es strafbar vor der Polizei abzuhauen?
Also nehmen wir mal an ein polizei Auto hält neben dir an und es ist so um die 23 Uhr du aber erst 15 bist, die Polizisten fragen dich wie alt du bist du sagst 15 und nach ein wenig hin und her sagen sie dass sie dich nachhause bringen weil du um die Uhrzeit noch draußen bist, begeht man irgendeine Strafetat wenn man darauf hin abhaut ?
7 Antworten
Du darfst mit 15 um jede Uhrzeit draußen sein, solange das für deine Eltern in Ordnung ist.
Seine Eltern waren erstens nicht zuhause und zweitens wussten Sie nichts davon also haben sie es ihm auch nicht erlaubt
Mir würde jetzt keine Straftat einfallen, aber...
wieso sollte man das tun? Die Polizei handelt zum Schutz des 15 Jährigen, nicht damit es ihm schlecht geht. Einfach kooperieren und gut ist... das hat schon alles seinen Grund.
Wieso sollte man das tun?
Also nhem Freund ist das passiert und für ihn gab's einige Gründe warum er nicht von den Polizisten mitgenommen werden wollte. Erstens waren seine Eltern nicht zuhause, zweitens war er ein "wenig" angetrunken (also jeder der Augen hat, hat bemerkt das er getrunken hat aber er hat noch alles mitbekommen) und war gerade kurz auf den weg nachhause weil er auf her Party war und was zuhause vergessen hat.
Und er dachte sich halt das er seinen Eltern keine Probleme machen will und selbst natürlich keinen Ärger bekommen will weil er abends angetrunken durch die Gegend läuft und gerade von nher Party kommt um kurz zuhause was zu holen.
Ich habe ein einziges Mal gesehen, wie ein Jugendlicher von der Polizei nach Hause geleitet wurde, wobei der Jugendliche laufen musste und der Streifenwagen im Schritttempo neben dem Jugendlichen fuhr.
Ich denke, die wären sauer gewesen, wenn der Jugendliche denen die Show gestohlen hätte und einfach abgehauen wäre.
Strafbar hätte er sich aber nicht gemacht.
Die "Flucht" an sich ist nicht strafbar, wenn man schneller laufen kann als der Polizist passiert ja ohnehin nichts. Das ganze geht nur soweit als dass auf der Flucht keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Wenn der Polizist Dich einholt und festhält, solltest Du Dich nicht weiter wehren, denn da beginnt schon der "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (§ 113 StGB).
Steht in meiner Antwort und das kann bis zu 3 Jahre Knast einbringen, in schweren Fällen sogar bis zu 5 Jahre.
Erstens sehe ich nicht, dass du etwas verbotenes machst, wenn du unterwegs bist, und zweitens machst du dich durch Flucht nicht strafbar, solange du nichts strafbares machst, um dir eine Flucht zu ermöglichen. Haust du also einfach ab, ist alles ok. Beschädigst du aber irgendwas, indem du mit deinem Fahrrad irgendwo dagegenhämmerst, wird die Sachbeschädigung bestraft.
Und was passiert WENN man sich wehrt?