Dürfen Menschen mit Aufenthaltstitel nach Heimatland fliegen?
Wenn der jenige bei der Polizei Check in Kontrolle gefragt wird das er eig. nicht nach ihren Heimatland fleigen dürfen und trotzdem zulassen das er fliegt weil er für seinen sohn einen 2ten Staatsbürgerschaft antragen möchte würde es trotzdem bei der Ausländerbehörde gemeldet ? Oder müsste die Polizei die Reise stoppen?
3 Antworten
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Solange kein Haftbefehl vorliegt, dürfen Ausländer grundsätzlich ausreisen. Es gibt nur eine Aufenthaltserlaubnis und keine Aufenthaltsverpflichtung.
Die Frage stellt sich nicht bei der Ausreise aus Deutschland, sondern bei der Wiedereinreise nach Deutschland.
Oder müsste die Polizei die Reise stoppen?
Die Polizei stoppt wenn, die Wiedereinreise. Bei der Einreise nach Deutschland findet eine Passkontrolle statt. Ist eine Widereinreise mit den Aufenthaltstitel nicht möglich, dann werden Sie bei der Einreise zurückgewiesen, sofern die Fluggesellschaft ihnen nicht schon den Flug verweigert hat.
Ob eine Wiedereinreise möglich ist, hängt es von genauen Aufenthaltstitel ab.
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Alle Heimatländer die ich mir vorstellen kann, liegen außerhalb der EU und derjenige müsste einen deutschen Reiseausweis beim Abflug vorweisen. Mit einem Aufenthaltstitel dürfte es also gar nicht möglich sein.
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Mit Aufenthaltstitel darf man auch ins Heimatland reisen. Oder meist du eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung?
Nein, es geht natürlich auch ein ausländischer Pass. Den Zoll interressiert nur, das keine Straftat vorliegt und der bisherige Aufenthalt legal war. Die Fluggesellschaft interessiert nur das Zielland die Person einreisen läßt.