Dürfen meine Eltern mich gegen meinen freien Willen in eine psychiatrische Anstalt einweisen lassen? Bin 17?
25 Antworten
Machen sich denn deine Eltern Sorgen, weil sie glauben, dass mit dir "was nicht stimmt"?
Mach dir keine Sorgen; denn du wirst zuerst von einem Psychiater (oder vom Hausarzt) interviewt. Er wird dich nur dann in die Klinik einweisen…
- wenn du offensichtlich dir selbst (Suizidgedanken) oder anderen Schaden zufügen könntest (Gewaltbereitschaft)
- oder wenn er feststellt, dass du Halluzinationen oder Wahnvorstellungen hast, dazu zählen aber nicht Dinge, an die du einfach nur fest glaubst, auch wenn sie (deinen Eltern) noch so verrückt vorkommen,
- dazu zählen aber Dinge, die dir absolut real vorkommen, z.B. wenn du eine Stimme hörst oder eine Person oder ein Tier siehst, obwohl es die anderen nicht sehen.
Ich hoffe, du hast keine solchen Halluzinationen?
Wenn es aber nur um vermeintlich verrückte Vorstellungen geht, wie z.B. (angeblich fanatische) religiöse Ideen oder Erfahrungen, wird der Arzt dich laufen lassen.
Aber VORSICHT!
Vielleicht erzählst du lieber nichts von spirituellen Visionen oder außerkörperlichen Erfahrungen (Astralreisen, Visionen), weil die sogenannten Fachleute das gern in die Schublade der Drogen oder Psychosen stecken. Ich gehe ich mal davon aus, dass du keine Drogen nimmst. Wenn doch, dann hast du ein Problem …
Du kannst kein Verständnis von Leuten erwarten, die selbst nichts von erweiterten Bewusstseinszuständen wissen (Astralreisen, Nahtoderfahrungen, Visionen von Heiligen, Gotteserfahrungen etc.) bzw. das für chemisch erzeugte Halluzinationen des Gehirns halten.
Deine Eltern haben sicher auch kein Verständnis für solche Dinge. Erzähl ihnen besser nichts davon. Viele spirituelle Leute hatten das gleiche Problem in ihrer eigenen Familie.
Verstehe ich richtig? Du meinst, wenn jemand spirituelle Erfahrungen und Visionen hat, dann läuft bei ihm was schief? Und das muss dann behandelt werden?
Du kannst kein Verständnis von Leuten erwarten, die selbst nichts von erweiterten Bewusstseinszuständen wissen
Netter Versuch. Aber auf solche Spielchen lasse ich mich nicht ein. Bitte halt dich an die Regeln dieser Plattform.
Gegen welche Regel habe ich denn verstoßen? Höflichkeit? Meinungsfreiheit?
Womit ich dich nicht auffordern möchte, weiter zu diskutieren, lass es uns hiermit beenden, du unsere Meinungen nicht kompatibel sind.
Es tut mir leid, wenn ich mich provokativ verhalten habe. Ich lerne gerade, bin noch neu hier (vor 45 Tagen wieder eingestiegen).
Bis du 18 bist haben die das sorgerecht und können zu deinem besten Prozesse einleiten.
Die stehen aber nicht alleine auf weiter Flur.
Genauso wie eltern Kinder nicht einfach in ein Krankenhausbett setzen und eine Behandlung vorschreiben können geht auch hier nicht einfach alles vorbei an Leuten die da erstmal schauen was eigentlich los ist.
Hier z.b. indem eine Genemigung erteilt wird.
https://www.kinderpsychiater.org/fileadmin/downloads/bag/1631b-2017-BAGOAE-Internet.pdf
Du bist keine 18 ,also zählst du zu den Jugendlichen wobei die Eltern immer noch die Fürsorgeflicht über dich haben.
§2 BGB (Volljährigkeit)
Was die Eltern angeht gilt §1626 BGB ( Fürsorge und Pflichten)
Wenn die Eltern die Ansicht sind das du in ein Pflegeheim sollst ,Weil ( aus welchen gründen auch immer) du dahin sollst , dann ist es halt so. Evtl. kann ein Gespräch beim Sozialamt Bereich Familienangelegenheit eine Beratung hilfreich sein um den Fall dort zu Besprechen. Wenn diese auch zum schluss kommen das du da hin musst,dann ist es halt so und fertig .Da gibt es keine weitere Diskussionen dazu .
Letztlich entscheidet das noch immer ein Arzt.
Deine Eltern haben aber durchaus das Recht diesen um Hilfe zu bitten und ihre Beobachtungen bezüglich Deiner Person /Deines Krankheitsbildes zu schildern.
Grundsätzlich ist es immer besser bei eigener Einsicht einem Klinikaufenthalt selbst zuzustimmen.
Ja, sie dürfen nicht nur sondern müssen wenn ein klarer Verdacht von Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung vorliegt. Aber wenn es soweit kommt, wird ein Arzt beim Erstgespräch sein persönliches Urteil dazu abgeben, vor die offizielle Einweisung vorliegt.
Da du erst 17 und noch nicht 18 bist, haben deine Eltern deine Fürsorge Pflicht.
Irgendwas muss ja passiert sein, das es dazu kommt. Wenn du das erwähnst, kann man dir auch eher sagen, wie ein Arzt entscheiden würde.
Warum soll er lieber nichts von spirituellen Visionen oder außerkörperlichen Erfahrungen erzählen? Wenn er die hat, sollte er das auch sagen. Immerhin dient es ja zur Klärung was bei ihm schief läuft. Oder würdest du bei nem Knochenbruch dem Arzt verschweigen, das es wie Hulle an Stelle XY sau mäßig weh tut? XD Wenn man zum Arzt geht und der einem helfen soll, ist es besser man ist ehrlich. Sonst bekommt man keine Hilfe oder es wird falsch geholfen. Das will doch nun wirklich keiner, oder?