Dürfen meine Eltern einfach so meine PS4 verkaufen, ohne dass ich es will?

McGranger  01.06.2021, 22:01

Warum haben Sie das vor?

Arian020608 
Beitragsersteller
 01.06.2021, 22:02

"Keine 2 Konsolen im Haus"

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Bundesjustizminister schildert zu solchen Fällen folgenden Fall (hier auf PDF-Seite 48):

[...] hat der Vater Leas 15-jährigem Bruder Luca die Lautsprecher weggenommen, die Luca von seinen Freunden geschenkt bekommen hatte. Luca hat sich in letzter Zeit sehr in seine Musik gestürzt und kaum noch Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist seine Versetzung gefährdet. Damit Luca sich bei den Schulaufgaben und beim Lernen besser konzentrieren kann, hat sein Vater die Lautsprecher verkauft.

Als Lösung des Konflikts gibt das Justizministerium an:

Die Lautsprecher waren das Eigentum von Luca, der Vater durfte sie deshalb nicht verkaufen. Die Eltern haben jedoch einen Erziehungsfreiraum. Sie dürfen deshalb mit erzieherischen Maßnah-men reagieren, wenn die Schulleistungen schlechter werden. Die Erziehungsmaßnahmen müssen jedoch angemessen sein, wie es zum Beispiel beim Streichen von Kinobesuchen oder dem Verhängen von Computerverboten der Fall ist. Die Eltern können Luca aber auch die geschenkten Lautsprecher wegnehmen und für ihn aufbewahren, wenn sie sich davon eine Verbesserung der Schulleistungen erhoffen. Das Recht von Luca, mit seinen Gegenständen das machen zu können, was er will, wird durch das Recht der El-tern eingeschränkt, Luca zu erziehen. In einem solchen Fall sollten Eltern und Kinder immer miteinander reden, um gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden.

Wegnehmen wäre demnach eine möglicherweise berechtigte Erziehungsmaßnahme (über die im Streitfall ein angerufenes Familiengericht urteilt).

Verkaufen wäre demnach ein Eigentumsdelikt, ähnlich wie das Verprassen einer Erbschaft, etwa eines Hauses, das Tante Amalie dem kleinen Klaus vermacht hatte. Solche Eigentümer eines Kindes müssen die Finanz-Sorgeberechtigten (Elternteile, Vormünder) sorgsam behandeln.

Allerdings dürfen Einkünfte aus dem Eigentum des Kindes (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw.) verwendet werden, etwa zum Unterhalt des Kindes.

Praktisch wäre es aber kontraproduktiv und nicht im Interesse des kindlichen Eigentümers einer Spielekonsole, diese aufzubewahren, bis das Kind volljährig ist. Denn dann hat sie meist nur noch Schrottwert - anders als etwa Gold und Juwelen, das ein Kind von einer Tante erbt.

Daher denke ich nicht, dass ein Verkauf einer Spielekonsole widerrechtlich wäre, wenn der derzeitige Zeitwert dem Kind erstattet wird, sobald es volljährig geworden ist - eher im Gegenteil.

Gegenfrage: Was dürfen Eltern tun, wenn ihr Kind 50 Liter Milch geschenkt bekommt oder 50 Kilogramm Schokolade? Das Kind möchte die Milch behalten, die Eltern denken, das Kind hätte mehr davon, wenn die Milch verkauft wird, bevor sie schlecht wird. Die Schokolade will das Kind sofort essen, so schnell wie möglich. Die Eltern denken aber, das würde die Verdauung und die Zähne ruinieren.

Was der Justizminister meint, was die Eltern tun dürfen oder sollen, wenn ihr Kind 50 kg Cannabis geschenkt bekommt oder anbaut, steht auf Seite 46 des PDF. Und pädagogisch könnte man eine Spielekonsole ähnlich kritisch sehen wie zu viel Haschisch in den Taschen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd


Arian020608 
Beitragsersteller
 06.06.2021, 14:23

Wow, vielen dank

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Ich würde sagen nein dürfen sie nicht und informiert die Polizei und Regel das mit der Polizei.

Wenn sie Konsole verschenkt wurde wäre das nicht ok. Ich kann ja meinem Freund nicht zum Geburtstag 40 euro schenken und mir die später wiederholen. Trozdem wäre es übertrieben zur Polizei zu gehen

Weil wahrscheinlich deine Eltern die Konsole bezahlt haben dürfen die das.


Arian020608 
Beitragsersteller
 01.06.2021, 22:01

Ja, aber sie haben sie mir ja geschenkt, und dann gehört es ja MIR und nicht ihnen

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McGranger  01.06.2021, 22:06
@Arian020608

Würde ich genau so sehen rechtlich weil ein Geschenk war gehört sie dir.

Ich weiß nicht genau ob das Geschenk von einem Objekt einem vom gezetzt gehört, ich würde sagen ja.

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Sie müssen den Erlös dann spätestens zum 18. Geburtstag deinem Bruder geben.