Dürfen meine Eltern meine Volljährigkeit entziehen bis ich 21 Jahre bin?

17 Antworten

Nein, die Volljährigkeit kann nicht entzogen werden. Auch entwicklungsverzögerte oder geistig behinderte Menschen werden volljährig - wenn sie nicht geschäftsfähig sind, dann wird eine sogenannte "gesetzliche Betreuung" eingerichtet (das kann nur durch ein Gericht erfolgen).

Nein, dürfen sie nicht.

Nein, es sei denn, Du wärst wirklich offiziell nicht voll geschäftsfähig- das würde dann aber ganz offiziell auf Amtsweg festgelegt.

Deine Eltern entscheiden das nicht (was nicht heißt, dass sie Dich nicht wie ‚dummes Kind‘ behandeln können/ dürfen..da ist es ganz sinnvoll, bald zuverlässig und seriös auf eigenen Füßen zu stehen, sprich sich seine Unabhängigkeit zu erarbeiten = Selbständgkeit)

Das geht nicht!

Nur bei Behinderten und dann auch nur mit Richterlichem Beschluß.