Dürfen meine Eltern meinen Eigentum verkaufen?
Hi Leute
Mein Vater will meine Playstation 4 verkaufen obwohl ich es bezahlt habe.Darf er meinen Eigentum verkaufen? Ich bin 13 Jahre alt
Danke für eure Antworten
18 Antworten
Nein, duerfen sie meines Wissens nicht. Da dein Taschengeld dir gehoert(https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/), und somit auch das was du dir kaufst.
Jedoch sind deine Eltern deine Beziehungsberechtigten, und mit 13 Jahren auch sicher die Verwalter deines Kontos. Wenn du dir die Playstation also ohne Erlaubnis gekauft hast ist das wieder etwas anderes. Natuerlich ist es ihm erlaubt deine Nutzung der Playstation einzurschraenken, zB als Erziehungsmassnahme.
Der Wert einer PS inkl. Spiele übersteigt bei weitem den Taschengeld-§§. Es lag auch auf keinem Sparkonto. Somit paßt der Link nicht wirklich zur Frage.
Die Frage ist warum will er deine Playstation verkaufen ist es nur eine Androhung liegt es an Geldmangel. Vielleicht kannst du etwas mehr über die Gründe erzählen damit wir das eventuell etwas nachvollziehen können grundsätzlich abgesehen vom dürfen sollte man solche Sachen natürlich nicht machen.
Ja, das darf er. Moeglicherweise muss er es sogar. Er ist schliesslich fuer dich vermoegenssorgepflichtig. Eine Einbehaltung bis zu deiner Volljaehrigkeit (zu der er natuerlich berechtigt ist) koennte zu einem Vermoegensschaden fuehren, weil zu erwarten ist, dass man in 5 Jahren nichts mehr fuer das Teil bekommen wird.
Den Erlos muss er dann aber bis zu deiner Volljaehrigkeit fuer dich verwalten und dir mit 18 uebergeben (sofern du wirklich Eigentuemer und nicht nur Besitzer bist).
nein das dar der Vater nicht da die Playstation im Besitz des Kindes ist. ER darf sie nur wegnemmen und verwalten
Habe ich doch erklaert. Wenn er die Konsole bis zur Volljaehrigkeit des Dreizehnjaehrigen wegsperren will, ist von einem erheblichen Vermoegensverlust des Minderjaehrigen bei Erreichen der Volljaehrigkeit auszugehen. Der wird das Ding dann schlicht nur noch zu einem deutlich geringeren Preis verkaufen koennen, als es heute wert ist. Dessen Vermoegen wird dann also erheblich geschmaelert sein. Das hat der Vermoegenssorgepflichtige aber zu vermeiden.
Das berechtigt ihn aber trotzdem nicht, fremdes Eigentum weg zu nehmen.
Und auch der Frager MUSS SEIN Teil nicht verkaufen, wen ner 18 ist.
Sofern er dasTeil mit seinem Geld gekauft hat, gehört es ihm. Und sein Vater darf es ihm nicht einfach weg nehmen. Und verkaufen schon mal gar nicht.
WAS möglich wäre, wäre den Kauf widerrufen, wenn derPreis über dem Geld ist, was dem Frager zur Verfügung steht. Siehe : "Vertrag schwebend unwirksam!"
Falsch! Der Kauf ist - sofern Papa diesem widerspricht - gar nicht rechtskräftig! Papa kann also Rückabwicklung fordern.
Ja, darf er. Geschickt finde ich es aber nicht. Wenn Dein Vater denkt, dass Du zu viel spielst, dann könnte er sie auch wegschließen.
Wenn das Geld dringend gebraucht wird, solltest Du Dich aber schon beteiligen. Warme Kleidung für den Winter, etwas zu essen, Schulsachen etc. sind nun wirklich wichtiger als eine Spielkonsole.
Woher hattest Du das Geld, um die Playstation zu kaufen?
nein das dar der Vater nicht da die Playstation im Besitz des Kindes ist. ER darf sie nur wegnemmen und verwalten
Ich denke, du stellst die völlig falsche Frage. Euer Grundproblem wird nicht sein, ob dein Vater das Teil verkaufen darf oder nicht. Ihr werdet euch um die Benutzungszeit und die Kosten einer Playstation streiten. Der Verkauf ist nur ein Drohpunkt im Dauerstreit um das Teil. Es stört den Familienfrieden - ihr zankt ständig seit es im Haus ist.
Es muss eine für alle Seiten verträgliche Lösung her. Unser Kompromiss sah so aus: An schulfreien Tagen durften die Kinder an der PS spielen, auch länger und an Schultagen gar nicht.
Bis man alles eingerichtet und "am Laufen" hat vergeht viel Zeit. Wenn es dann Vorgaben gibt wie 30 - 45 Minuten Spielzeit schafft man es oft nicht zum nächsten Speicherpunkt usw. Unter der Woche bleibt neben Schule, Hausaufgaben und Hobies eigendlich keine Zeit für Konsolen. Als Elternteil sorgt man sich, ob die Schule darunter leidet.
Wenn alle Pflichten erledigt sind, dann bleibt man entspannt, wenn der Nachwuchs alleine oder im Rudel am Strom hängt.
Findet also eine Nutzungsregelung, dann braucht niemand zu drohen, mit gar nichts.
Wenn es um den Kaufpreis ging, dann google mal "Taschengeld§§"
Warum sollte er das müssen?