Dürfen meine Eltern meine PlayStation verkaufen die ich selber bezahlt habe?

2 Antworten

Wenn die Konsole wirklich von dir gekauft wurde (Taschengeld, Nebenverdienst, usw), dann dürfen deine Eltern die Konsole lediglich einziehen und verwahren.

Verkaufen dürfen deine Eltern die Konsole, wenn sie sie gekauft haben und dir zur Verfügung stellen.

Und einfach das Geld behalten dürfen sie auch nicht wenn du das von deinem Geld bezahlt hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich spiele seit Jahr 1998 Videospiele/Konsole.

SHUkurenei 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 15:41

Ich kenne meinen Vater er wird nicht mit sich reden lassen

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SHUkurenei 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 15:14

Was sollte ich jetzt tuen mein Vater hat sie und will sie nicht geben und verkauft sie gerade

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xXxDarylxDixon  29.07.2024, 15:25
@SHUkurenei

Der kann doch nicht einfach deine Playstation verkaufen, wegen deine Daten, der Account muss auch vorher runter, die Eltern wissen gar nicht was sie damit anrichten. Einfach verkaufen geht nicht wenn das dein Geld war, hast du schlechte Noten in der Schule?

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xXxDarylxDixon  29.07.2024, 15:37
@xXxDarylxDixon

Hier kannst du nur ein Kompromiss machen, das du jetzt mehr lernst und wenn die Noten besser werden, müssten diese dann auch die Konsole dir wieder geben. Verkaufen ist ein Unding weil das nichts bringt, mit der schulischen Leistungen. Bei mir war das früher mal da hat mein Vater auch mir die Konsole mal weg genommen, wegen der Schule und hat gesagt er verkauft sie, hat er nicht gemacht habe sie dann zurück bekommen, wo meine Noten besser geworden sind. Die schulische Leistung leidet auch noch Mals darunter wenn dann die Konsole verkauft wird, da braucht man auch sich keine Mühe machen, um besser zu werden, das geht dann meistens schief was die Eltern machen, auch wenn es zur Erziehung dazu gehört. Das klappt nur wenn sie die Konsole verwaren und nicht dir drohen diese zu verkaufen. Rede mit im wegen den Noten das du mehr lernst.

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Wenn du minderjährig bist, dann ja. Für die Anschaffung hast du ja auch das Einverständnis gebraucht - die darf wieder entzogen werden. Den Erlös dürfen sie aber nicht selbst einstecken, sondern müssen ihn für dich weglegen.