Dürfen meine Eltern das?

3 Antworten

Das Post- und Fernmeldegeheimnis gilt natürlich für alle, aber deine Mutter hat auch eine Aufsichtspflicht. Diese beinhaltet allerdings nicht, dass sie alles darf, sondern nur, wenn sie eine Gefahr für dich sieht. Eine solche dürfte nicht vorliegen, wenn du deiner Lehrerin schreibst.

Versucht, das Problem mit einem Kompromiss zu lösen. Du solltest deiner Mutter entgegenkommen, sie dir aber auch.

Das darf sie nicht nur, sondern muß es u.U. sogar :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Lilin416 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:07

Warum muss sie es wenn ich meiner Lehrerin eine email schreibe und liegt da nicht vielleicht auch sowas wegen Briefgeheimnis vor?

DasOrakel  25.09.2024, 15:16
@Lilin416

Bis zur Volljährigkeit sind Deine Eltern noch aufsichtspflichtig.

Danach darfst Du grundsätzlich machen, was Du willst.