Dürfen Lerhrer das?

1 Antwort

Wie kommst du denn auf diese völlig verrückte Idee?!

Es dürfen natürlich ausschließlich Inhalte geprüft werden, die im Unterricht behandelt wurden, und ausschließlich Leistungen bewertet werden, die im Unterricht erbracht wurden.

Das steht sogar in allen deutschen Schulgesetzen.

https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p48

(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

Fertig, aus. Dieser Absatz steht so oder ähnlich, zumeist wortgleich, in den Schulgesetzen aller deutschen Bundesländer.