Dürfen Lehrer, die Aufgaben als Hausaufgabe aufgeben was in der Stunde nicht geschafft wurde?

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Gesetzte 25%
Lehrer 0%
Gesetzt 0%
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4 Stimmen

3 Antworten

Mal angenommen die Unterrichtsplanung eines Lehrers (45' Mathe) lautet:

2 Minuten: bis Ruhe ist und Bücher/Hefte auf den Tischen,

13 Minuten: Besprechen der gemachten HA,

20 Minuten: Neues erklären,

8 Minuten: 4 Beispielaufgaben an der Tafel durchrechnen,

2 Minuten: Neue HA an die Tafel schreiben (Aufgaben 3-6/jeweils a)-f))

Nun sind die Bücher schon auf dem Tisch, als der Lehrer rein kommt. HA-Besprechen + Beispiele an der Tafel gehen auch viel schneller. Er entscheidet spontan, bereits die Aufgaben 3a)-4c) rechnen zu lassen und zu besprechen. Der Rest wird als HA gegeben.

Wärst Du, NullExistenz237, damit einverstanden? Oder hätte er sich besser noch ein paar andere Aufgaben ausdenken sollen und 3-6 komplett als HA geben sollen?

Hier hat der Lehrer die Klasse quasi belohnt für gutes Verhalten und konzentriertes, schnelles Arbeiten.

Ist eine Klasse aber stinkefaul und der Unterrichtsplan wird bei weitem nicht erreicht, finde ich es legitim, wenn die HA etwas größer ausfällt. Nachher motzen die Eltern, der Lehrplan würde nicht erreicht.

Und: Ich finde es legitim auch mal die Hausaufgaben einzusammeln und zu benoten. Alternativ: Einen Teil davon an der Tafel vorrechnen zu lassen und zu benoten. Da bekäme aber jeder Schüler 2 Joker/Halbjahr. Die können eingesetzt werden, wenn man die HA nicht verstanden hat. Müssen aber gleich zu Beginn der Stunde angemeldet werden ...

Gesetzte

Das Beenden von Aufgaben, die Schüler in der Schule nicht geschafft haben, in Gestalt von Hausaufgaben, ist zumindest dann nicht zulässig, wenn das dem Zweck der Hausaufgaben zuwider läuft.

Der Zweck von Hausaufgaben ergibt sich aus dem Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Vor allem besteht der Zweck von Hausaufgaben darin, die im Unterricht vermittelten Kenntnisse zu vertiefen und zu verfestigen.

Für die Beurteilung, ob Hausaufgaben zulässig sind, ist von Bedeutung, um welche Aufgaben es sich handelt. Wenn es sich um Aufgaben handelt, bei denen z.B. erst neuer Stoff erworben werden soll, dann ist das Fertigstellen zu Hause nicht sinnvoll. Denn das ist eindeutig nicht der Zweck von Hausaufgaben, sondern das muss im Unterricht geschehen. Dagegen werden Hauaufgaben bei reinen Vertiefungsaufgaben von bekanntem Stoff eher möglich sein.

Auch muss man bedenken, dass ein Lehrer bei der Beurteilung des Zwecks seiner Hausaufgaben einen weiten Beurteilungsspielraum hat. Das ergibt sich aus der ihm vom Gesetz zugestandenen pädagogischen Freiheit. Erst wenn dieser Spielraum deutlich überschritten wird, wird man davon sprechen können, dass Hauaufgaben rechtswidrig sind.

Das können Lehrer durchaus machen. Es macht halt ab und an mal mehr oder weniger Sinn, weil man ggf. mit den Aufgaben in ein neues Thema einsteigt, doch ansonsten darf sich der Lehrer selbst aussuchen welche Hausaufgaben er aufgibt, solange die ganze Sache im Rahmen bleibt