Dürfen Kinder verkaufen?

1 Antwort

Nein, wenn man gelegentlich etwas gegen Geld weitergibt oder verkauft, ist das nicht verwerflich. Meine 16 jährige Tochter hat auch ihr Rad und Nintendo verkauft, ohne regelmäßige Gewinnabsichten 😁

jbBoy777 
Fragesteller
 26.04.2024, 19:26

Danke, aber was ist wenn man seine Sachen selber Herstellt?

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miezepussi  13.05.2024, 09:28
@IchDirk

Sobald Waren hergestellt werden (basteln gehört dazu), und diese verkauft werden, ist das gewerbliches handeln.

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IchDirk  13.05.2024, 09:53
@miezepussi

Definition: Ein privater Verkäufer ist eine natürliche Person, die gelegentlich Artikel aus ihrem persönlichen Besitz oder für den persönlichen Gebrauch verkauft. Solche Verkäufe sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und unterliegen nicht der Gewerbeordnung oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

  • Einmalige oder gelegentliche Verkäufe
  • Verkauf von gebrauchten oder persönlichen Gegenständen
  • Keine Steuern oder gewerbliche Abgaben
Gewerbliche Verkäufer

Definition: Ein gewerblicher Verkäufer ist eine natürliche oder juristische Person, die Artikel in regelmäßigen Abständen und mit der Absicht der Gewinnerzielung verkauft. Diese Verkäufe sind in der Regel Teil eines Unternehmens oder einer gewerblichen Tätigkeit und somit gesetzlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterworfen.

  • Regelmäßige Verkäufe und Warenbeschaffung
  • Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung
  • Rechtliche Vorgaben und Pflichten, z.B. Gewährleistung, Widerrufsrecht und AGBs

(Quelle: Kanzlei Herfurtner, Frankfurt am Main)

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miezepussi  13.05.2024, 10:33
@IchDirk

Wenn ich etwas bastel/herstelle um es zu verkaufen, liegt eideutig eine GewinnerziehlungsABSICHT vor.

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IchDirk  13.05.2024, 12:14
@miezepussi

Nein, meine Frau hatte damals 2 Ketten gebastelt, die aber nicht mehr genutzt werden. Da wir da keine Regelmäßigkeit sowie Gewinnabsicht nachweisen ist das Finanzamttechnisch da nicht relevant. Unsere Tochter hat ihre alten "Barbies" (teilweise noch neu) verkauft - Wo ist da ein GEWERBE ??? ** Das wurde uns sogar auf Nachfrage von unserer Sachbearbeiterin bestätigt !!

Wenn ich in ebay als normal Privatmann etwas verkaufe, wäre ja dann automatisch JEDER hier GEWERBLICH Deiner Philosophy nach.

Und das ist EINDEUTIG falsch und nicht so !

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miezepussi  13.05.2024, 13:08
@IchDirk

der Fragesteller will aber doch regelmäßig verkaufen = gewerblich

und ja, du darfst Neuware verkaufen, wenn sie ein Jahr in deinem Besitz ist = privat

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IchDirk  13.05.2024, 14:40
@miezepussi

Ja, wenn der Fragesteller das regelmäßig machen möchte, dann wäre das ein zweites Gewerbe. Ich hatte das jetzt so nicht richtig rauslesen können ob das nur "mal" wäre oder regelmäßig. Ist was unklar von dem FS formuliert.

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miezepussi  13.05.2024, 16:10
@IchDirk

schön, dass wir uns nun doch einig sind. Und es nicht „meine Philosophy“ ist.

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