Dürfen Kinder verkaufen?
Ich bin auch noch „Jung“ aber unter 18 und möchte Sachen in meiner Schule verkaufen aber an Freunde. Ich möchte mich aber nicht Strafbar machen oder Steuern hinterziehen weswegen ich euch Frage.
LG. Carl
2 Antworten
Nein, wenn man gelegentlich etwas gegen Geld weitergibt oder verkauft, ist das nicht verwerflich. Meine 16 jährige Tochter hat auch ihr Rad und Nintendo verkauft, ohne regelmäßige Gewinnabsichten 😁
Sobald Waren hergestellt werden (basteln gehört dazu), und diese verkauft werden, ist das gewerbliches handeln.
Definition: Ein privater Verkäufer ist eine natürliche Person, die gelegentlich Artikel aus ihrem persönlichen Besitz oder für den persönlichen Gebrauch verkauft. Solche Verkäufe sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und unterliegen nicht der Gewerbeordnung oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
- Einmalige oder gelegentliche Verkäufe
- Verkauf von gebrauchten oder persönlichen Gegenständen
- Keine Steuern oder gewerbliche Abgaben
Definition: Ein gewerblicher Verkäufer ist eine natürliche oder juristische Person, die Artikel in regelmäßigen Abständen und mit der Absicht der Gewinnerzielung verkauft. Diese Verkäufe sind in der Regel Teil eines Unternehmens oder einer gewerblichen Tätigkeit und somit gesetzlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterworfen.
- Regelmäßige Verkäufe und Warenbeschaffung
- Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung
- Rechtliche Vorgaben und Pflichten, z.B. Gewährleistung, Widerrufsrecht und AGBs
(Quelle: Kanzlei Herfurtner, Frankfurt am Main)
Wenn ich etwas bastel/herstelle um es zu verkaufen, liegt eideutig eine GewinnerziehlungsABSICHT vor.
Nein, meine Frau hatte damals 2 Ketten gebastelt, die aber nicht mehr genutzt werden. Da wir da keine Regelmäßigkeit sowie Gewinnabsicht nachweisen ist das Finanzamttechnisch da nicht relevant. Unsere Tochter hat ihre alten "Barbies" (teilweise noch neu) verkauft - Wo ist da ein GEWERBE ??? ** Das wurde uns sogar auf Nachfrage von unserer Sachbearbeiterin bestätigt !!
Wenn ich in ebay als normal Privatmann etwas verkaufe, wäre ja dann automatisch JEDER hier GEWERBLICH Deiner Philosophy nach.
Und das ist EINDEUTIG falsch und nicht so !
der Fragesteller will aber doch regelmäßig verkaufen = gewerblich
und ja, du darfst Neuware verkaufen, wenn sie ein Jahr in deinem Besitz ist = privat
Ja, wenn der Fragesteller das regelmäßig machen möchte, dann wäre das ein zweites Gewerbe. Ich hatte das jetzt so nicht richtig rauslesen können ob das nur "mal" wäre oder regelmäßig. Ist was unklar von dem FS formuliert.
schön, dass wir uns nun doch einig sind. Und es nicht „meine Philosophy“ ist.
wer Waren herstellt und verkauft, handelt gewerblich und benötigt dafür eine Gewerbeanmeldung.
ja aber doch nicht als 16 jähriger der ein paar selber gebastelte Sachen auf dem Schulhof verkauft. LOL Ausserdem gibt es sowieso Freibeträge und bevor er das erreicht muss er gar nichts machen. Liegen je nach Bundesland auch schon mal bei 10'000 Euro. Sicher zu sagen dass er bevor er nicht mal ein paar Hunder Euro Umsatz gemacht hat muss er gar nichts machen
definiere "ein paar". Der Fragesteller will das regelmäßig machen.
Danke, aber was ist wenn man seine Sachen selber Herstellt?